Sie finden hier allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren und zum Bewerbungsvordruck.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Externen Feststellungsprüfung
Für die Zulassung zur Externen Feststellungsprüfung ist neben den übrigen formalen Voraussetzungen der Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich. Die Feststellungsprüfung im Fach Deutsch entspricht dem Sprachniveau C1; siehe „Allgemeine Informationen“ zum Fach Deutsch. Damit im Rahmen der sechsmonatigen Vorbereitungszeit die Sprachkompetenz auf dem Niveau C1 erreicht werden kann, sind bei der Bewerbung Deutschkenntnisse mindestens auf der Niveaustufe B2 nachzuweisen.
Die Bewerbung muss mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin eingegangen sein. Bewerbungsschluss für den Prüfungstermin im folgenden Sommersemester ist der 1. November, für den des folgenden Wintersemesters der 1. Mai.
Bitte beachten Sie die zukünftige Änderung der Anmeldetermine.
Änderung der Anmeldetermine für die Externe Feststellungsprüfung ab dem Prüfungstermin FeP WS23:
- Bewerbungsschluss für das WS ist der 1. März
- Bewerbungsschluss für das SS ist der 1. September
Bewerbungsverfahren
Die Externe Feststellungsprüfung wird für Nordrhein-Westfalen von der Bezirksregierung Köln zentral geregelt, wobei die formale Überprüfung bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt. Richten Sie daher bitte Ihre Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus China benötigen neben den üblichen Vorbildungsnachweisen außerdem ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking.
Prüfungsbeispiele
Prüfungsbeispiele für die einzelnen Fächer der Feststellungsprüfung bieten wir zum Herunterladen an.
Für den Zugang zu diesen Prüfungsbeispielen benötigen Sie ein Passwort. Das Passwort erhalten Sie von Ihren Fachberaterinnen und Fachberatern, wenn Sie formal zur Prüfung zugelassen worden sind.
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