Bezirksregierung
Köln

Herkunftssprachlicher Unterricht

Kinder und Jugendliche mit internationaler Familiengeschichte können an Schulen im Regierungsbezirk Köln in den Klassen 1 bis 10 Unterricht in ihrer Herkunftssprache erhalten.

Schülerinnen und Schüler unserer Schulen - deutscher oder nichtdeutscher Nationalität - mit einer oder mehreren Familiensprachen, verfügen über einen großen Sprachenschatz. Seine Förderung und Weiterentwicklung durch Bildungsangebote sichert individuelle Kompetenzen, die für ein erfolgreiches berufliches Leben notwendig sind. Die Fähigkeit mehrsprachig aufgewachsener Schülerinnen und Schüler, sich in mehreren Sprachen bewegen zu können, ist Ihre Stärke. Ihre Sprache macht zudem einen wichtigen Teil ihrer Identität aus.

Zur Sicherung dieses Unterrichtsangebotes werden Lehrkräfte eingestellt, die über die in den Stellenausschreibungen dargestellten Voraussetzungen verfügen.

Welche Vorgaben gelten für den Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts?

Der Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts ist freiwillig, jedoch ist die Teilnahme bei erfolgter Anmeldung verpflichtend. Die erzielte Leistungsnote der Schülerin bzw. des Schülers wird im Zeugnis vermerkt. Kinder und Jugendliche mit internationaler Familiengeschichte können an Schulen im Regierungsbezirk Köln in den Klassen 1 bis 10 Unterricht in ihrer Herkunftssprache erhalten. Es kommt oft vor, dass die Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefasst und an einer Schule zentral unterrichtet werden.

Eine Sprachprüfung ist am Ende der Sekundarstufe I verbindlich. Eine erzielte gute Leistung in dieser Sprachprüfung kann im Abschlusszeugnis eine mangelhafte Leistung in der ersten Fremdsprache, z. B. Englisch, ausgleichen.

Wie melde ich mich an?

Die Schule informiert die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte insbesondere bei der Aufnahme in der Grundschule und beim Übergang in die weiterführende Schule über das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts. Eine Liste der Kurse in der jeweiligen Herkunftssprache ist beim zuständigen Schulamt zu erhalten.

Das Anmeldeformular ist ebenfalls auf der Internetseite des zuständigen Schulamtes zu erhalten und liegt auch an den Schulen aus. Das Formular kann digital ausgefüllt an das Schulamt versendet oder direkt der herkunftssprachlichen Lehrkraft gegeben werden.

In welchen Sprachen wird herkunftssprachlicher Unterricht im Regierungsbezirk Köln erteilt?

Im Regierungsbezirk Köln werden im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts die Sprachen Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch Kumancı Kurdisch, Sorani, Polnisch, Portugiesisch, Romanes, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch und Twi angeboten. Eine Liste mit den Sprachangeboten, Lernorten und Uhrzeiten finden Sie unter der Webseite des jeweiligen Schulamtes.

Wie kann eine neue Lerngruppe in einer vorhandenen Herkunftssprache bzw. in einer neuen Sprache eingerichtet werden?

Neue Lerngruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht werden eingerichtet, wenn mindestens 15 Schülerinnen und Schüler in der Grundschule bzw. 18 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I gleicher Herkunftssprache dafür angemeldet worden sind. Das Schulamt nimmt eventuelle Anmeldungen seitens der Eltern entgegen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wird der Bedarf für die Einrichtung einer neuen Lerngruppe im herkunftssprachlichen Unterricht überprüft und ggf. eingerichtet.

Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder

Gestartet ist das Programm im Schuljahr 2021/22 im Rahmen des Masterplans Grundschule NRW mit 32 Grundschulen aus 16 Schulämtern der fünf Regierungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit Beginn des Schuljahres 2022/23 werden insgesamt 68 Grundschulen aus 32 Schulämtern teilnehmen. Koordiniert wird das Programm durch die Landesstelle Schulische Integration – LaSI. Das Landesprogramm ist als Kooperationsmaßnahme schulischer und außerschulischer Partnerinnen und Partner konzipiert. Innerhalb der Stundentafel unterrichten eine Grundschullehrkraft und eine Lehrkraft aus dem Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) gemeinsam. Dieses kooperierende Unterrichten kann, je nach Schulkonzept, in allen Fächern angeboten werden und berücksichtigt gezielt die Ausgangslagen aller Schüler*innen. Die Fachberatung der Schulaufsicht aus dem Bereich Integration durch Bildung unterstützt unmittelbar die standortbezogenen und teilweise unterschiedlichen Mehrsprachigkeitsprogramme der Grundschulen.

Gemeinsam mit der fachlichen Expertise aus den Kommunalen Integrationszentren rollt ein mehrsprachiger „Bücherkoffer NRW“ in die teilnehmenden Grundschulen. Hiermit wird ein wesentlicher Beitrag zur Lesekultur im Elternhaus, das gemeinsame Lesen mehrsprachiger Literatur und die Einbindung der Erziehungsberechtigten in das mehrsprachige Lernen ermöglicht. Das bestehende Programm „Rucksack Schule“ bildet eine weitere Nahtstelle zwischen Eltern und Schule in diesem mehrsprachigen Gesamtkonzept.