Die Bezirksregierung Köln genehmigt im Rahmen der Gewässerentwicklung die Maßnahmen zur Herstellung, zur Beseitigung und zur wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau).
Maßnahmen der Gewässerentwicklung werden iim Rahmen des Gewässerausbaus und der gewässerunterhaltung umgesetzt. Der Gewässerausbau ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung. Für Maßnahmen des Gewässerausbaus an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und 2. Ordnung (Agger, Wupper, Rur, Erft und Niers) ist die Bezirksregierung Köln zuständig.
Das Planfeststellungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Verfahren dagegen Einwände erheben, die dann im Rahmen eines Termins erörtert werden. Die Bezirksregierung Köln entscheidet nach Abwägung aller für und wider die Planung sprechenden Aspekte grundsätzlich durch einen Planfeststellungsbeschluss. Der Beschluss wird bekannt gemacht.
Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG
Nach § 74 LWG sind die Träger der Pflichten zur Gewässerunterhaltung und des –ausbaus dazu verpflichtet, eine Übersicht aller Maßnahmen zu erstellen, die zur Errei-chung der Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 bis 31 und 47 WHG notwendig sind. Diese werden Maßnahmenübersichten genannt.
Vorläufer der Maßnahmenübersichten sind vor allem die Umsetzungsfahrpläne, in denen die Programmmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur dargelegt werden. Diese wurden in einem ausführlichen und strukturierten Abstimmungsprozess zwischen den Unterhaltungspflichtigen, den Fachbehörden und der Öffentlichkeit (z. B. aus der Landwirtschaft oder dem Naturschutz) entwickelt. Sie stellen daher den Ausgangspunkt für die Bearbeitung der Maßnahmenübersichten dar. Die Maßnahmenübersichten aktualisieren die Informationen aus den Umsetzungsfahrplänen und fassen diese zusammen. Des Weiteren detaillieren die Maßnahmenübersichten die Vorgaben des Maßnahmen-programms der hydromorphologischen Maßnahmen nach EG-WRRL. Sie beschreiben für eine Planungseinheit oder Anteile davon die erforderlichen Funktionselemente und den Umfang der Programmmaßnahmen, die für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele notwendig sind.
Die Ausarbeitung der Maßnahmenübersichten erfolgte durch die Unterhaltungspflichtigen auf Grundlage des „Leitfaden zur Erstellung von Übersichten gem. § 74 LWG“, der mit dem Erlass vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 06.09.2018 eingeführt wurde. Neben der Abstimmung zwischen den Maßnahmenträgern wurde auch die Erarbeitung der Maßnahmenübersichten von der Bezirksregierung Köln fachlich unterstützt.
Die hier veröffentlichten Maßnahmenübersichten bestehen aus zwei Tabellen, welche die hydromorphologischen Maßnahmen in einem Planungsraum detailliert darstellen.
In Tabelle 1 - Programmmaßnahmen werden die Programmmaßnahmen aus den Planungseinheiten-Steckbriefen im Hinblick auf Maßnahmenumfang und -status konkretisiert. Jeder Programmmaßnahme (PGM-ID) wird eine Länge, Fläche oder Anzahl zuge-ordnet.
In Tabelle 2 – Funktionselemente werden die Programmaßnahmen den einzelnen Funktionselementen zugeordnet, wodurch das Maßnahmenprogramm konkretisiert und verortet wird.
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