Bezirksregierung
Köln

Gewässerentwicklung

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für Vorhaben zum Gewässerausbau sowie der Förderung von Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung. Sie berät die Maßnahmenträger über die Umsetzung und Antragsstellung.
 

Der Grundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist, die Gewässer durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung, unter Betrachtung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Dabei sollen natürliche oder natur-nahe Zustände von Gewässern erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden. Auf-grund menschlicher Nutzung sind viele Gewässer in der Vergangenheit massiv verän-dert worden und weisen derzeit keinen guten ökologischen Zustand auf. Der natürliche Gewässerverlauf kann sich durch diese Veränderungen und Restriktionen nicht entwi-ckeln und somit die angestrebten Zustände nicht erreichen. Das Resultat sind unter an-derem die Reduktion von gewässertypischen Strukturen, der Verlust von Retentions-räume oder der Rückgang der Biodiversität. Gewässerentwicklungsmaßnahmen dienen daher als Instrument der Wiederherstellung von naturnahen Gewässern.

Die Bezirksregierung Köln ist als obere Wasserbehörde zuständig für die Verfahren des Gewässerausbaus an Agger, Erft, Niers, Rur, Sieg und Wupper, innerhalb des Regie-rungsbezirks Köln, und berät die Antragssteller bei der fachlichen Planung. Sie ist die Bewilligungsbehörde für die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung.