Bezirksregierung
Köln

Finanzielle Förderung von Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung

Die Bezirksregierung Köln bewilligt die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung. Sie informiert Maßnahmenträger über die Fördermöglichkeiten und berät bei der Antragsstellung.

Nach den Förderrichtlinien des Landes NRW können wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Wasserbaus und der naturnahen Gewässerentwicklung finanziell gefördert werden. Bei der Gewährung von Zuwendungen stehen besonders Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) im Vordergrund, sowie Maßnahmen, die die Ziele der beiden Richtlinien und der Gewässerentwicklung in Natura 2000-Gebieten synergetisch verbinden. Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele auf Grundlage der EG-WRRL hat die Landesregierung das Programm "Lebendige Gewässer" ins Leben gerufen. Hieraus werden Maßnahmen zur Strukturgüteverbesserung der Fließgewässer gefördert.

Gefördert wird z.B. die Verbesserung der Durchgängigkeit von Querbauwerken in Fließgewässern, die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern, die Rückgewinnung von Überschwemmungsgebieten, die Ertüchtigung und der Neubau von Hochwasserschutzanlagen oder die Erstellung von kommunalen Starkregenkonzepten. Bei allen Maßnahmen müssen die in Nordrhein-Westfalen eingeführten technischen Regelwerke, wie z.B. die „Blaue Richtlinie“, das „Handbuch Querbauwerke“ oder die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ beachtet werden.

Die finanzielle Förderung bedarf eines formgebundenen Antrags entsprechend den Förderrichtlinien. Der Fördersatz kann bis zu 80 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Die Bezirksregierung Köln ist die zuständige Bewilligungsbehörde. Sie entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Zuweisung der Fördermittel. Ein Anspruch auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung besteht nicht.

Die Bezirksregierung Köln steht bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie als Maßnahmeträger möglichst frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der Bezirksregierung Köln auf. Bereits die ersten konzeptionellen Überlegungen und Variantendiskussionen sollten unter Beteiligung der Bezirksregierung geführt werden. So werden ein optimaler Verlauf des Bewilligungsverfahrens und somit auch der Erfolg der Maßnahmenumsetzung gewährleistet.