Die Bezirksregierung Köln setzt Überschwemmungsgebiete fest. In Überschwemmungsgebieten werden Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können.
Die Bezirksregierung Köln setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Landeswassergesetzes NRW (LWG) Überschwemmungsgebiete fest. Mit der Festsetzung wird darüber informiert, welche Flächen bei einem Hochwasser überschwemmt werden, damit Betroffene ggf. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden treffen können. Außerdem werden mit der Festsetzung Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können.
Der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes liegt das Gebiet zugrunde, welches von einem Hochwasser überflutet wird, das statistisch in hundert Jahren nur einmal auftritt. Da die Flutung eines Gebiets durch ein Hochwasserereignis ein natürlicher Vorgang ist, hat die Bezirksregierung kein Ermessen bei der räumlichen Abgrenzung.
Überschwemmungsgebiete werden nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens mit einer ordnungsbehördlichen Verordnung festgesetzt. Die Einleitung eines Verfahrens wird in den betroffenen Gemeinden und Städten ortsüblich bekannt gemacht. Die Karten mit der Darstellung der räumlichen Abgrenzung des Überschwemmungsgebiets und der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung werden öffentlich ausgelegt. Alle Betroffene haben dann die Möglichkeit, ihrer Belange vorzutragen. So können ggf. fehlerhafte Berechnungen frühzeitig korrigiert werden.
Die ordnungsbehördlichen Verordnungen werden im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht. Bei neuen Erkenntnissen kann eine Festsetzung auch vorher entsprechend angepasst werden.
Bis zum Abschluss des Festsetzungsverfahrens kann ein Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert werden. Hierzu bedarf es keiner Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern nur der Veröffentlichung der Karten mit Darstellung der räumlichen Abgrenzung und der Anordnung im Amtsblatt der Bezirksregierung. Mit einer vorläufigen Sicherung werden ebenfalls die Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können.
Festsetzungskarten richtig lesen
Festsetzungskarten dienen der Darstellung der durch die Behörden amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete einzelner Gewässer. Überschwemmungsgebiete sind hierbei diejenigen Bereiche, die bei einem mindestens 100-jährlichen Hochwasserereignis, dem HQ100 überflutet sind.
Generell sind die Festsetzungskarten einheitlich aufgebaut: Neben einem großen detaillierten Kartenausschnitt befindet sich in der oberen rechten Ecke ein kleiner Übersichtsplan, mit Hilfe dessen sich der Betrachter orientieren kann. Jedes Gewässer wird durch eine bestimmte Anzahl von Blattschnitten abgedeckt. Diese Blattschnitte bilden die Basis für den großen detaillierten Kartenausschnitt, welcher im Maßstab 1:5000 jeweils einen Ausschnitt des Gewässers präsentiert. Der Übersichtsplan dagegen stellt alle Blattschnitte dar, hebt jedoch den Blattschnitt der jeweiligen Detailkarte hervor. Die Anzahl der Blattschnitte und somit auch die Anzahl der Karten im Maßstab 1:5000 ist abhängig von der Länge des Gewässers.
Auf jeder Karte befindet sich im unteren rechten Bereich ein Beschriftungsfeld, auf dem nachzulesen ist, um welches Gewässer es sich handelt, welches der Kartenblätter hier dargestellt wird und welchen Aktualitätsstand diese haben. Die in den Festsetzungskartenkarten dargestellten Inhalte werden nachfolgend aufgeführt und erläutert:
Überschwemmungsfläche
Die amtlich festgesetzte Überschwemmungsfläche wurde auf Grundlage der für das Szenario HQ100 ermittelten Überflutungsfläche bestimmt und ist in blau dargestellt. Diese blaue Fläche definiert die von der Überschwemmung betroffenen Gebiete, welche den für festgesetzte Überschwemmungsflächen nach Wasser- und Landeswasserhaushaltsgesetz gültige Regeln und Gesetze obliegen.
Amtliche Stationierung gemäß Gewässerstationierungskarte
Die amtliche Stationierung ermöglicht es, eine Lage am Gewässer mit einer genauen Kilometerangabe zu bestimmen und zu kommunizieren. Angegeben wird die Stationierung in Kilometer plus Meterzahl. Der Nullpunkt der Kilometrierung befindet sich an der Mündung in das nächst größere Gewässer. Die Stationierung nimmt dann in Richtung der Quelle des Gewässers zu. Ein Punkt welcher z.B. 2,5 Kilometer von der Mündung entfernt liegt, wird entsprechend mit km 2+500 beschriftet.
Preußische Überschwemmungsgebiete
Für einzelne Gewässer oder Gewässerabschnitte gibt es Preußische Überschwemmungsgebiete. Diese wurden in den Jahren 1905 bis 1913 festgesetzt. Sie sind auch heute noch gültig, wenn an den Gewässern oder Gewässerabschnitten keine Neuberechnungen durchgeführt wurden. Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für die festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete.
Für die Preußischen Überschwemmungsgebiete werden keine Karten und Verordnungen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zur Verfügung gestellt. .
Bitte informieren Sie sich unter https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml
Geben Sie bitte am oberen Rand der Karte im blauen Feld den Namen des Gewässers ein und wählen Sie links im Feld ‚Inhalte‘ unter ‚Themen‘ die Kategorien ‚Oberflächengewässer‘, ‚OW Hochwasser‘ und ‚Überschwemmungsgebiete‘.
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