Bezirksregierung
Köln

Genehmigung der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Hochwasserschutzanlagen

Die Bezirksregierung Köln genehmigt die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern Rhein, Sieg, Agger, Wupper, Rur, Erft und Niers.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gehört die Errichtung oder die wesentliche Umgestaltung von Hochwasserschutzanlagen, wie z. B. Deiche, Hochwasserschutzmauern oder mobile Elemente, zum Gewässerausbau.

Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Bezirksregierung Köln ist Planfeststellungsbehörde für Maßnahmen des Gewässerausbaus an den Gewässern 1. Ordnung (Rhein, Sieg) und 2. Ordnung (Agger, Wupper, Rur, Erft und Niers). Die Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz NRW (ZustVU NRW) geregelt.

Ein Planfeststellungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Verfahren dagegen Einwände erheben, die dann im Rahmen eines mündlichen Termins erörtert werden. Die Bezirksregierung Köln entscheidet nach Abwägung aller für und wider die Planung sprechenden Aspekte grundsätzlich durch einen Planfeststellungsbeschluss. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Bauvorhaben am Gewässer betreffen in der Regel die Belange des Naturschutzes. Mit der Arbeitshilfe Bauen am Gewässer sollen Antragstellerinnen schon vor Beginn der Genehmigungsplanung und der Erstellung der Antragsunterlagen über naturschutzfachliche Anforderungen und regelmäßig notwendige Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an naturschutzrechtlichen Schutzgütern informiert werden. Auf diese Weise soll einerseits die Erstellung der Antragsunterlagen erleichtert und andererseits die Durchführung von Antragsverfahren beschleunigt werden, indem Nachforderungen seitens der Naturschutzbehörde nicht erforderlich werden.