Die EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) dient der Bewertung und dem Management von Risiken durch Hochwasser. Sie verfolgt das Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen.
Im Jahr 2007 trat die von der Europäischen Gemeinschaft (EG) erlassene Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) in Kraft. Die Richtlinie hat zum Ziel, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Infrastrukturen und Eigentum zu verringern. Die Zielsetzung wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 1. März 2010 übernommen. Der erste Zyklus der Richtlinie (vorläufige Risikobewertung, Hochwassergefahren-. und Risikokarten, Managementplanung) wurde im Dezember 2015 abgeschlossen. Diese Pläne sind laut der EG-HRMRL in einem 6-Jahres-Zyklus zu überarbeiten. Die Pläne sollen über bestehende Gefahren informieren und dazu dienen, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.
Der Überarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne geht wiederum die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos voraus. Mit der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos werden die Gewässer mit einem potentiell signifikanten Risiko bestimmt. Die aktuelle Risikogewässerkulisse im Regierungsbezirk mit den Änderungen zum vorherigen Zyklus wurde in einer Karte abgebildet. Wenn erforderlich werden die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ebenfalls überarbeitet.
Hochwassergefahren- und -risikokarten
Die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten bilden die Grundlage zur Beurteilung der Risiken und Ermittlung des sich daraus ergebenden Handlungsbedarfs. In den Hochwassergefahrenkarten werden die Hochwasserereignisse dargestellt, die sehr häufig (hohe Wahrscheinlichkeit), statistisch nur alle 100 Jahre (mittlere Wahrscheinlichkeit) und eher selten (geringe Wahrscheinlichkeit) eintreten können. Sie enthalten insbesondere Informationen über die mögliche Ausdehnung eines Hochwassers, über die Strömungsverhältnisse und die Überflutungshöhen. Die Hochwasserrisikokarten bauen auf den Hochwassergefahrenkarten auf und zeigen zusätzlich die bedrohten Nutzungen.
Alle Karten dienen unter anderem als Grundlage bei der Bauleitplanung oder der Gefahrenabwehr. Sie geben den Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zur Betroffenheit bei Hochwasserereignissen und helfen Ihnen bei der Planung von organisatorischen oder baulichen Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden im Rahmen der Eigenvorsorge.
Mit den Informationen aus den Hochwassergefahren und -risikokarten hat die Bezirksregierung Köln in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteuren (z. B. Kommunen, Wasserverbände) und unter Einbeziehung von interessierten Stellen die Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. In diesen Plänen sind die relevanten Handlungsbereiche, die Ziele und die zur Erreichung der Ziele geplanten Maßnahmen sowie die Zuständigkeiten und die Umsetzungszeiträume festgelegt. Die Hochwasserrisikomanagementpläne, die Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sowie weitere wichtige Informationen sind im Internet auf der Seite www.flussgebiete.nrw.de veröffentlicht.
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