Informationen zum Förderprogramm „Konzeptionsförderung Freie Darstellende Künste des Landes Nordrhein-Westfalen (2023 bis 2025)"
Im Kontext des neuen Förderkonzeptes des Landes ab 2018 und der Aufstockung des Etats für die Freien Darstellenden Künste um zusätzlich 4,5 Millionen Euro hat das Land erstmals den neuen Förderbaustein „Konzeptionsförderung“ aufgelegt. Die Konzeptionsförderung ist mit insgesamt 1,3 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet. Sie richtet sich an kontinuierlich in Nordrhein-Westfalen arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen und Ensembles. Insgesamt werden bis zu 35 Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles und Initiativen aus dem Bereich der Freien Darstellenden Künste die Konzeptionsförderung erhalten. Die Förderung soll für die künstlerische Entwicklung mehr Planungssicherheit und damit verbesserte Rahmenbedingungen schaffen. Die Konzeptionsförderung wird nun zum zweiten Mal in 2022 ausgeschrieben, für die Dauer von drei Jahren von 2023 bis 2025 gewährt und umfasst eine Zuwendung zwischen 25.000 und 50.000 Euro pro Jahr.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen der Freien Darstellenden Künste, die seit vielen Jahren kontinuierlich und erfolgreich in Nordrhein-Westfalen arbeiten und hier ihren Sitz haben.
(Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles, die zu dem o. g. Kreis gehören und die aktuell eine zweijährige Projektförderung des Landesbüros für Freie Darstellende Künste in Dortmund für 2022 und 2023 bekommen, können sich auch für die Konzeptionsförderung bewerben. Inhaltlich müssen sich die Projekte, die durch die allgemeine Projektförderung des Landesbüro freie darstellende Künste gefördert werden, jedoch klar abgrenzen. Diese dürfen nicht Bestandteil des Antrags auf Konzeptionsförderung sein. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles, die zurzeit die Spitzen- oder Exzellenzförderung des Landes oder eine institutionelle Förderung erhalten.)
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden Ausgaben, die während der Jahre 2023 bis 2025 im Zusammenhang mit mindestens zwei im Förderzeitraum abgeschlossenen Produktionen bzw. Festivals sowie den hierfür erforderlichen Recherchearbeiten, Vermittlungsprojekten u.a. entstehen (direkte Ausgaben). Zuwendungsfähig sind außerdem allgemeine Overheadausgaben für Büro und Verwaltung, die dazu dienen, die künstlerische Arbeit, die Struktur und Vermarktung der Künstlerinnen/Künstler bzw. Ensembles zu stärken. Sie dürfen 15% der direkten Ausgaben nicht überschreiten und sind im Rahmen des Verwendungsnachweises zu belegen.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- die vollständig ausgefüllte Bewerbung (Vordruck) mit
- aussagekräftiger, nach Jahren aufgeschlüsselter Beschreibung der im Rahmen der Förderung geplanten Produktionen und Aktivitäten.
- Angaben zu den Aufführungsorten (Spielstättennachweis bitte beifügen)
- Angaben zur Anzahl der vorgesehenen Aufführungen
- Künstlerbiografien der wesentlichen Beteiligten.
- einer Übersicht über die wesentlichen Produktionen der letzten 5-10 Jahre
- einen auch in den Einzelpositionen nachvollziehbaren und plausiblen detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan (ebenfalls als Vordruck beigefügt), nach Jahren aufgeschlüsselt der einen Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beinhaltet.
Wer entscheidet wie und nach welchen Kriterien über die Vergabe der Förderung?
Entscheiden wird eine landesweite Jury, die sich aus einer Vertreterin/einem Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, zwei Vertreter/innen der fünf Bezirksregierungen sowie drei externen Fachleuten zusammensetzt. Das NRW Landesbüro Tanz und das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste sind zudem nicht stimmberechtigte Mitglieder.
Entscheidungskriterien:
- hohe künstlerische und fachliche Qualität der beantragten Projekte/Produktionen/Festivals
- innovative Ausrichtung der beantragten Produktionen in Thema und Ausdrucksform
- begrüßenswert ist ein inhaltlicher/thematischer Zusammenhang der vorgesehenen Produktionen
- wünschenswert (kein Ausschlusskriterium) ist eine Förderung durch die jeweilige Sitzkommune sowie weitere öffentliche und private Förderer
- ggf. werden strukturelle Besonderheiten für Regionen mit geringer Antragsdichte berücksichtigt
Bewerbungsfrist
Bitte senden Sie bis 30. Juni 2022 Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und Kosten- und Finanzierungsplan) postalisch oder elektronisch an ihre zuständige Bezirksregierung.
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