Bezirksregierung
Köln

Verdachtsmeldungen, Hinweise und Registrierungspflicht

Als Verpflichteter obliegt Ihnen die Pflicht bei Vorliegen von Tatsachen, die auf Geldwäsche hinweisen, den Sachverhalt der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden.

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass

  • ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
  • ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
  • der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden (§ 43 Abs. 1 GwG).

Die Meldung hat nach § 45 Abs. 1 GwG grundsätzlich elektronisch zu erfolgen. Voraussetzung für die Abgabe einer Verdachtsmeldung ist eine einmalige Registrierung bei "goAML".

Da die Registrierung etwas Zeit beansprucht, empfehlen wir allen Verpflichteten, sich – unabhängig von einem Verdachtsfall – bei „GoAML“ zu registrieren, sofern Sie dies bis-her nicht getan haben.

Hinweis: Ab dem 01. Januar 2024 wird die Registrierung bei der FIU für alle Verpflichteten nach dem GwG zur Pflicht!

Darüber hinaus hat die Aufsichtsbehörden nach § 53 Abs. 1 GwG ein anonymes Hinweisgebersystem errichtet, bei denen es die Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist, zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen dieses Gesetz und gegen auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung, die Einhaltung der genannten Rechtsvorschriften sicherzustellen oder Verstöße gegen die genannten Rechtsvorschriften zu ahnden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich.

Hinweis: Für alle Fragen rund um das Thema "Verdachtsmeldungen" ist die FIU Ihr direkter Ansprechpartner.