Bezirksregierung
Köln

Ensembleförderung Musik

Informationen zum Förderprogramm “Ensembleförderung Musik”

Das Förderprogramm "Ensembleförderung Musik" schafft bewährten, professionellen freien Ensembles und Orchestern Freiräume für künstlerische Entwicklung, indem es erstens eine systematische dreijährige Förderung und zweitens bis zu 30 % der Förderung auch für allgemeine Kosten wie künstlerische Leitung, Buchhaltung, Organisation, Probenräume oder Akquise gewährt.

Ziel der Förderung ist es, freie Ensembles in die Lage zu versetzen, ihre künstlerische Arbeit zu professionalisieren, neue innovative Wege auszuprobieren und damit ihr künstlerisches Profil zu schärfen. Damit sollen einerseits die Arbeitsbedingungen der Ensembles im Land insgesamt verbessert werden und anderseits dem nordrhein-westfälischen Publikum die Vielfalt der freien Ensembleszene des Landes präsentiert werden. Um dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass langfristige Planungen für die Konstanz in der Ensemblestruktur wichtig sind und dies zur künstlerischen Profilschärfung beiträgt, wird eine Konzeptförderung für in der Regel drei Jahre gewährt.

Das Programm richtet sich an die nordrhein-westfälischen freien professionellen Musikensembles, die seit mindestens zwei Jahren

  • ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und
  • überwiegend in Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte durchführen.

Des Weiteren müssen die Ensembleleitung und die Musikerinnen/Musiker der Stammbesetzung ihren Arbeitsmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben.

Förderungen werden je nach Ensemblegröße zwischen 20.000 und 100.000 Euro jährlich für bis zu 36 Monate gewährt (pro ganzem Kalenderjahr bzw. entsprechend anteilig). Bei einem unterjährigen Beginn des Durchführungszeitraumes sind die maximalen Antragshöhen anteilmäßig umzurechnen (z.B. Beginn zum 01. September = in diesem Jahr maximal 4/12 der maximalen Förderhöhe). Der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan ist nach Kalenderjahren zu gliedern (nicht nach Spielzeiten). Weitergehende, verbindliche Auskunft geben die Fördergrundsätze Ensembleförderung.

Antragsfrist ist der 28. Februar des Jahres des Projektbeginns, Eingang bis 24 Uhr, bei der Bezirksregierung. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich unser Online-Antragsverfahren, das Sie untenstehend unter „Weitere Informationen“: „Online-Antragsverfahren“ finden.

Neben dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung müssen hochgeladen werden

  • eine ausführliche, etwa fünfseitige Konzeptbeschreibung, in der die Ausgangslage des Ensembles beschrieben wird und aus der hervorgeht, welche künstlerischen Ziele mit welchem künstlerischen Interesse und welchen Arbeitsweisen im Förderzeitraum verfolgt werden und somit welche weitergehende künstlerische Perspektive angestrebt wird,
  • eine Konzertplanung,
  • eine Aufstellung der Stammbesetzung des Ensembles und ein Nachweis über den Gründungszeitpunkt des Ensembles (bzw. die erste Aufführung dieser Stammbesetzung).

Weitere aussagekräftige Materialien/Unterlagen, die Sie zur Vorstellung Ihres Ensembles übersenden möchten, laden Sie bitte in einem zusammenfassenden Dokument mit Internet-Links zu Audio-/Videoproben ebenfalls über das Online-Antragsverfahren hoch. Die bisherige Projektförderung Musik des Landes mit der Antragsfrist 31. Oktober für Projekte und Musikfeste im Folgejahr besteht unverändert weiter.