In diesem Verfahren werden Flächen für die Verlegung der L 19n bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Da für den Neubau der L 19n einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie zur Verlegung der Tagebaurandleitung landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in größerem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungsschäden landwirtschaftlicher Flächen eintreten, sollen die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahren vermieden oder abgemildert werden.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.45 - 51404 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 448 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 90 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Kreis Düren: Gemeinde Titz / Kreis Heinsberg: Stadt Erkelenz |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 25.11.2014 |
Einleitungsbeschluss | 16.12.2014 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 28.04.2015 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | 25.01. - 05.02.2021 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | 13.06.2022 |
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG | 29.11.2023 |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Nachtrag X zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |