Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Betgenhauser Feld

In diesem Verfahren werden Flächen für die Verlegung der L 19n bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Da für den Neubau der L 19n einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie zur Verlegung der Tagebaurandleitung landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in größerem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungsschäden landwirtschaftlicher Flächen eintreten, sollen die für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahren vermieden oder abgemildert werden.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.45 - 51404
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 448 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 90
Beteiligte Städte / Gemeinden: Kreis Düren: Gemeinde Titz / Kreis Heinsberg: Stadt Erkelenz

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine25.11.2014
Einleitungsbeschluss16.12.2014
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft28.04.2015
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse25.01. - 05.02.2021
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse13.06.2022
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG29.11.2023
Planwunschtermine 
Vorläufige Besitzeinweisung 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Nachtrag X zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung