Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Lachslaichgewässer-Bröl

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - Entwicklung der Bröl zum NRW Lachslaichgewässer - und dem Interessensausgleich mit den betroffenen Eigentümern.

Ziel des Verfahrens ist, die erforderlichen Flächen zur Umsetzung der o.g. Planung dem Projektträger unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange bereit zu stellen. Dies soll durch direkten Erwerb sowie durch den Erwerb von Tauschflächen umgesetzt werden.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.46 - 50901
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße: 23 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 52
Beteiligte Städte / Gemeinden:  

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine  
Einleitungsbeschluss 30.03.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft  
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse  
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse  
Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG  
Planwunschtermine  
Allgemeiner Besitzübergang 30.07.2015
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes  
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 30.07.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 15.08.2014
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 26.01.2015
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 12.11.2014
Schlussfeststellung