Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Meschenich

In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der B51n – Ortsumgehung Meschenich – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.

Anlass für das Flurbereinigungsverfahgren ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der B 51n – Ortsumgehung Meschenich. Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Meschenich ist bestandskräftig.
Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 05.08.2016 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.42 - 5 19 01
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße: 264 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 156
Beteiligte Städte / Gemeinden: Rhein-Erft-Kreis: Stadt Hürth, Stadt Brühl, Stadt Pulheim / Stadt Köln

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine 24.01.2019
Einleitungsbeschluss 29.03.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 19.09.2019
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse  
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse  
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG  
Planwunschtermine  
Vorläufige Besitzeinweisung  
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes  
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung  
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters  
Schlussfeststellung