Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Nationalpark Eifel

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren dient der räumlichen Weiterentwicklung des Nationalparks Eifel. Zudem erfolgt eine Unterstützung der raumwirksamen Maßnahmen und Aktivitäten der Naturschutzbehörden durch Flächenarrondierung.

Zweck des Verfahrens ist es, die raumwirksamen Maßnahmen und Aktivitäten der Natur-schutzbehörden im Gebiet des Nationalparks Eifel durch Maßnahmen der Bodenordnung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, weitere naturschutzwürdige Flächen durch Maßnahmen der Bodenordnung in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen zu überführen, um den Nationalpark Eifel zu arrondieren und weiter räumlich zu entwickeln. Die hierzu erforderlichen Erwerbs- und Tauschregelungen erfolgen nach fachlichen Vorgaben der zuständigen Naturschutzbehörden bzw. des Nationalparkforstamtes Schleiden. Voraussetzung hierfür ist, dass die privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer ihre Zustimmung zu entsprechenden Abfindungsregelungen erklären. Auf die amtliche Begründung zu § 1 der Verordnung über den Nationalpark Eifel vom 17.12.2003 (NP-VO Eifel) wird insoweit Bezug genommen.
Die Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes entspricht der Kulisse des Nationalparks, wie sie in der entsprechenden Rechtsverordnung vom 17.12.2003 (NP-VO Eifel) festgelegt worden ist. Sie wird nach Maßgabe des Fortschritts der bodenordnerischen Maßnahmen geändert werden.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.42 - 14041
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße: 12.186 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 286
Beteiligte Städte / Gemeinden: Städteregion Aachen: Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath / Kreis Düren: Stadt Heimbach, Stadt Nideggen / Kreis Euskirchen: Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Kall, Stadt Schleiden, Stadt Mechernich

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine27.02.2004
Einleitungsbeschluss22.03.2004
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft24.05.2004
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse07.04.2008 bis 11.04.2008
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse28.04.2008
Vorläufige Besitzeinweisung31.05.2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes07.04.2008 bis 11.04.2008
Eintritt des neuen Rechtszustandes15.07.2008
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters15.12.2008
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung28.01.2009
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan26.03.2013
Bekanntgabe des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan14.02.2017
Bekanntgabe des Nachtrages 3 zum Flurbereinigungsplan17.03.2020
Bekanntgabe des Nachtrages 4 zum Flurbereinigungsplan27.04.2023
Bekanntgabe des Nachtrages 5 zum Flurbereinigungsplan 
Schlussfeststellung