Bezirksregierung
Köln

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von der Umspannanlage Oberzier bis zum Punkt Blatzheim

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Amprion GmbH Bezirksregierung Köln
  • Die Amprion GmbH plant das bestehende Stromübertragungsnetz zwischen der Umspannanlage Oberzier und dem Netzknotenpunkt Blatzheim auf rund 16 Kilometern zu verstärken. Zu diesem Zweck soll eine neue Höchstspannungsfreileitung mit insgesamt vier 380-kV-Stromkreisen errichtet werden. Diese Leitung soll als paralleler Ersatzneubau realisiert werden. Nicht mehr benötigte, bestehende Leitungsabschnitte sollen nach Inbetriebnahme der neu geplanten Leitung demontiert werden.
  • Für dieses Vorhaben hat die Amprion GmBH mit Antrag vom 14.07.2023 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
  • Die geplanten Leitungsbaumaßnahmen zum Vorhaben betreffen die Kommunen Niederzier, Düren, Merzenich und Kerpen.
  • Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) zum Vorhaben lag bei den Kommunen in der Zeit vom 16.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich bis zum 16.10.2023 (einschließlich) zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift äußern.
  • Die Vorhabenträgerin ist im Anschluss hieran aufgefordert worden, sich zu allen eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen schriftlich zu äußern.
  • Auf Antrag der Vorhabenträgerin hat die Bezirksregierung Köln mit Allgemeinverfügung vom 05.02.2024 angeordnet, dass die Nutzung diverser vom Plan betroffener Grundstücke für Vorarbeiten der Vorhabenträgerin zu dulden ist. Weitere Einzelheiten können der Verfügung samt Anlagen entnommen werden, die auf dieser Seite heruntergeladen werden können. 
  • Die Bezirksregierung Köln wird die im Verfahren eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen ab dem 24.04.2024 auf einem Erörterungstermin ­– in der Erfthalle Kerpen-Türnich, Rosentalstraße, 50169 Kerpen ­– zusammen mit der Vorhabenträgerin, den Einwendern, Trägern öffentlicher Belange und den übrigen vom Vorhaben Betroffenen erörtern. Weitere Einzelheiten zur Abhaltung des Erörterungstermins können dem amtlichen Bekanntmachungstext zu diesem Termin entnommen werden, welcher auf dieser Seite als Download abrufbar ist. Die zugehörige Tagesordnung wird spätestens ca. eine Woche vor dem Termin ebenfalls auf dieser Seite zum Abruf bereitgestellt.