Bezirksregierung
Köln

Die planungsrechtliche Grundlage für den Tagebau Hambach wurde 1975 mit dem Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ geschaffen. Mit der Erklärung des damaligen Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der Teilplan 1977 auf Grundlage des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlenrevier für verbindlich erklärt.

Durch die Zielsetzungen der aktuellen Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 verändern sich jedoch die Grundannahmen des rechtskräftigen Braunkohlenplans, was eine Planänderung erforderlich macht.

Die Leitentscheidung 2021 der Landesregierung sieht eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach bis 2029 vor. Das bedeutet, dass der Abbau im Tagebau 15 Jahre früher als bisher angenommen beendet wird. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche Inanspruchnahme des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des an das FFH-Gebiet „Steinheide“ angrenzende Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Veränderung der Abbaugrenzen und der räumlichen Lage des Tagebausees.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ festgestellt. 

Am 13.12.2021 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde Köln damit beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ zu erstellen. Die Erarbeitung des Planentwurfs mit vorläufiger Umweltprüfung durch die Regionalplanungsbehörde fand in Abstimmung mit der Bergbautreibenden, unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, den berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit statt.

Der Aufstellungsbeschluss des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" auf der Grundlage dieses Planvorentwurfes wurde am 27.10.2023 durch den Braunkohlenausschuss gefasst.

Gem. § 9 Abs. 2 ROG lag der Planentwurf mit Erläuterung und Umweltbericht bis zum 21.12.2023 bei der Regionalplanungsbehörde Köln öffentlich aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 30.10.2023.

Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und die Erarbeitung von Ausgleichsvorschlägen.

Ziel der Planänderung

Aufgabe des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Hambach ist es die frühzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach unter den Voraussetzungen der Leitentscheidung 2021 planerisch umzusetzen und realistisch vorzubereiten. Der Braunkohlenplan soll dabei die Problemstellungen des Tagebaus in den Grundsätzen lösen und dadurch die fachliche Grundlage für nachgeordnete Planungsebenen und Fachplanungen schaffen.

Mit dem geänderten Braunkohlenplan Hambach soll ein nachhaltiges und realistisches Konzept geschaffen werden, mit dem der Ausstieg aus der Braunkohlengewinnung und -verstromung bis 2038 vollzogen werden kann.

Im Ergebnis sollen eine hochwertige Rekultivierung und Nachnutzung der bergrechtlich in Anspruch genommenen Flächen innerhalb der Region sowie vielfältige Entwicklungsperspektiven für die durch den Tagebau betroffenen Gemeinden zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier eröffnet werden.