Bezirksregierung
Köln

Wiederaufbauhilfen NRW

Der Wiederaufbaufonds von Land und Bund hilft Geschädigten. Hier finden Sie weitere Informationen.

Handschlag von zwei Handwerkerinnen oder Handwerkern auf einer Baustelle

Mit der Wiederaufbauhilfe NRW können die von dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 betroffenen Privathaushalte, Unternehmen, Kommunen und weitere Träger der Infrastruktur in Kommunen sowie Betriebe für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur aus Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen.

Für die Bewilligung der Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft (Förderziffer 4) sowie der Anträge für die Infrastruktur in Kommunen (Förderziffer 6) sind die Bezirksregierungen zuständig.

Mit den Fördergeldern des Landes NRW soll die Beseitigung der Schäden nach dem Starkregen- und Hochwasserereignis unterstützt werden. Hierfür stehen Fördergelder in Höhe von ca. 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Eine Antragstellung ist bis zum 30.06.2026 ausschließlich über das Online-Förderportal möglich.

An wen kann ich mich bei Nachfragen wenden?

Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ steht Ihnen für grundsätzliche Fragen zum Verfahren unter der Rufnummer 0211/ 4684 – 4994 zur Verfügung. Das Servicetelefon ist in der Zeit von montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 17.30 Uhr erreichbar.

Darüber hinaus erreichen Sie die Bezirksregierung Köln direkt unter folgenden Mailadressen:

  • Für Anträge nach Ziffer 4 (Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft): wiederaufbau[at]brk[dot]nrw[dot]de (wiederaufbau@b)wiederaufbau[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (ezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
  • Für Anträge nach Ziffer 6 (Infrastruktur in Kommunen) : wiederaufbau-kommunen[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (wiederaufbau-kommunen@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)