Im Rahmen der Externenprüfungen (Nichtschülerprüfung) können der Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9 - HS9), der Erweiterte Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - HS10) und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife - FOR) erworben werden.
Ab sofort können Anmeldungen zur Externenprüfung für die o.g. Abschlüsse der Sekundarstufe I auch online über das Serviceportal NRW unter https://meineverwaltung.nrw/leistung/99088020031000 eingereicht werden. Aus Datenschutzgründen ist eine Anmeldung nur mit Personalausweis möglich. Sie können entweder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen oder sich mit dem Personalausweis und der Servicekonto.Pass-App auf dem Handy legitimieren.
Beim Online-Anmeldeverfahren handelt es sich zunächst um eine testweise Verfahrensneuerung. Sie können daher Ihren Antrag wie bisher auch postalisch einreichen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin für den jeweils angestrebten Schulabschluss.
Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für Bewerber und Bewerberinnen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (sog. Berufsschulpflicht) erfüllt haben.
Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfungen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern richten ihre Anträge bitte an die zuständige Behörde in ihrem Bundesland.
Des Weiteren müssen Anmeldungen zur Externenprüfungen in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen können sich in dem Regierungsbezirk anmelden, in dem die Ergänzungsschule ihren Sitz hat.
Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.
Meldeschluss für die Externenprüfungen ist der 01. Februar eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Externenprüfungen erfolgt in eigener Verantwortung (selbstständige Vorbereitung oder z.B. der Besuch von Bildungseinrichtungen).
Die Abschlüsse können jeweils direkt erworben werden, eine bestimmte Reihenfolge gibt es dabei nicht. Das bedeutet, dass z.B. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) auch ohne den Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - HS10), und dieser ohne den Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9 - HS9) erworben werden kann. Für jeden Abschluss gibt es in der Regel zwei Versuche diesen zu erwerben.