Bezirksregierung
Köln

Anmeldung und Verfahren der Externenprüfung für die Abschlüsse: Erster Schulabschluss (HS9) und Erweiterter Erster Schulabschluss (HS10)

Der Erste Schulabschluss (HS9) und der Erweiterte Erste Schulabschluss (HS10) können im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden.

Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für Bewerber und Bewerberinnen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (sog. Berufsschulpflicht) erfüllt haben.

Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfung ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern richten ihre Anträge bitte an die zuständige Behörde in ihrem Bundesland.

Des Weiteren müssen Anmeldungen zur Externenprüfung in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen können sich in dem Regierungsbezirk anmelden, in dem die Ergänzungsschule ihren Sitz hat.

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.

Meldeschluss für die Externenprüfungen ist der 01. Februar eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

Die Vorbereitung auf die Externenprüfungen erfolgt in eigener Verantwortung (selbstständige Vorbereitung oder z.B. der Besuch von Bildungseinrichtungen).

Die Abschlüsse können jeweils direkt erworben werden, eine bestimmte Reihenfolge gibt es dabei nicht. Das bedeutet, dass z.B. der mittlere Schulabschluss auch ohne den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS10), und dieser ohne den Ersten Schulabschluss (HS9) erworben werden kann. Für jeden Abschluss gibt es in der Regel zwei Versuche diesen zu erwerben.

Termine 2024

Anmeldung, Verfahren und Termine 2024 der Externenprüfung für den Ersten Schulabschluss (HS 9) und den Erweiterten Ersten Schulabschlusses (HS10)

FachTerminNachschreibtermin
Deutsch14.05.202429.05.2024
Englisch16.05.202404.06.2024
Mathematik24.05.202406.06.2024
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten[1]11. 06 2024

 

Mündliche Prüfungen

TagDatum
Erster Tag[2]18.06.2024
Letzter Tag27.06.2024

Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.

[1] Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens werden die Vor- und Prüfungsnoten bedingt durch einen Feiertag ggf. erst am 12. Juni 2024 bekanntgegeben. Demzufolge werden sie in diesem Fall erst ab dem 19. Juni 2024 mündlich geprüft.

[2] Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens sollten bedingt durch Feiertage erst nach dem 20. Juni 2024 geprüft werden.