Bezirksregierung
Köln

Anmeldung und Verfahren der Externenprüfung für die Abschlüsse: Erster Schulabschluss (HS9) und Erweiterter Erster Schulabschluss (HS10)

Der Erste Schulabschluss (HS9) und der Erweiterte Erste Schulabschluss (HS10) können im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden.

Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für Bewerber und Bewerberinnen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (sog. Berufsschulpflicht) erfüllt haben.

Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfung ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern richten ihre Anträge bitte an die zuständige Behörde in ihrem Bundesland.

Des Weiteren müssen Anmeldungen zur Externenprüfung in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen können sich in dem Regierungsbezirk anmelden, in dem die Ergänzungsschule ihren Sitz hat.

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.

Meldeschluss für die Externenprüfungen ist der 01. Februar eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

Die Vorbereitung auf die Externenprüfungen erfolgt in eigener Verantwortung (selbstständige Vorbereitung oder z.B. der Besuch von Bildungseinrichtungen).

Die Abschlüsse können jeweils direkt erworben werden, eine bestimmte Reihenfolge gibt es dabei nicht. Das bedeutet, dass z.B. der mittlere Schulabschluss auch ohne den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS10), und dieser ohne den Ersten Schulabschluss (HS9) erworben werden kann. Für jeden Abschluss gibt es in der Regel zwei Versuche diesen zu erwerben.

Termine 2025

Anmeldung, Verfahren und Termine 2025 der Externenprüfungen für den Ersten Schulabschluss (HS 9) und den Erweiterten Ersten Schulabschlusses (HS10)

FachTerminNachschreibtermin
Deutsch27.05.202512.06.2025
Englisch [1]03.06.202513.06.2025
Mathematik05.06.202517.06.2025
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten23.06.2025

[1]  Schulleitungen können Schülerinnen und Schüler jüdischen Glaubens bedingt durch einen Feiertag auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht und somit auch von der Prüfung an diesem Tag gewähren und die Teilnahme am Nachschreibtermin zulassen. (BASS 12-52 Nr.1)

Mündliche Prüfungen

TagDatum
Erster Tag01.06.2025
Letzter Tag27.06.2025

Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr.