Der Erste Schulabschluss (HS9) und der Erweiterte Erste Schulabschluss (HS10) können im Rahmen einer Externenprüfung erworben werden.
Wichtiger Hinweis Geänderte Anmeldefrist!
Die Anmeldefristen für die Externenprüfungen für den Ersten Schulabschluss, den Erweiterten Ersten Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss werden ab dem Schuljahr 2025/26 auf den 1. November vorgezogen.
Die Anmeldefrist für die Prüfungen im Frühjahr/Sommer 2026 endet somit bereits am 1. November 2025.
Ab dem 15.12.2022 können Anmeldungen zur Externenprüfung für den Ersten Schulabschluss und den erweiterten ersten Schulabschluss auch online über das Serviceportal NRW unter https://meineverwaltung.nrw/leistung/99088020031000 eingereicht werden. Aus Datenschutzgründen ist eine Anmeldung nur mit Personalausweis möglich. Sie können entweder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen oder sich mit dem Personalausweis und der Servicekonto.Pass-App auf dem Handy legitimieren.
Beim Online-Anmeldeverfahren handelt es sich zunächst um eine testweise Verfahrensneuerung. Sie können daher Ihren Antrag wie bisher auch postalisch einreichen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin für den jeweils angestrebten Schulabschluss.
Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für Bewerber und Bewerberinnen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (sog. Berufsschulpflicht) erfüllt haben.
Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfung ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern richten ihre Anträge bitte an die zuständige Behörde in ihrem Bundesland.
Des Weiteren müssen Anmeldungen zur Externenprüfung in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen können sich in dem Regierungsbezirk anmelden, in dem die Ergänzungsschule ihren Sitz hat.
Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.
Meldeschluss für die Externenprüfungen ist der 01. November eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Die Vorbereitung auf die Externenprüfungen erfolgt in eigener Verantwortung (selbstständige Vorbereitung oder z.B. der Besuch von Bildungseinrichtungen).
Die Abschlüsse können jeweils direkt erworben werden, eine bestimmte Reihenfolge gibt es dabei nicht. Das bedeutet, dass z.B. der mittlere Schulabschluss auch ohne den Erweiterten Ersten Schulabschluss (HS10), und dieser ohne den Ersten Schulabschluss (HS9) erworben werden kann. Für jeden Abschluss gibt es in der Regel zwei Versuche diesen zu erwerben.
Termine 2026
Anmeldung, Verfahren und Termine 2025 der Externenprüfungen für den Ersten Schulabschluss (HS 9) und den Erweiterten Ersten Schulabschlusses (HS10)
| Fach | Termin | Nachschreibtermin |
|---|---|---|
| Deutsch | 13.05.2026 | 02.06.2026 |
| Englisch [1] | 19.05.2026 | 03.06.2026 |
| Mathematik | 28.05.2026 | 09.06.2026 |
| Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten | 16.06.2026 | |
[1] Schulleitungen können Schülerinnen und Schüler jüdischen Glaubens bedingt durch einen Feiertag auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht und somit auch von der Prüfung an diesem Tag gewähren und die Teilnahme am Nachschreibtermin zulassen. (BASS 12-52 Nr.1)
Mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 17.06.2026 und 14.7.2026 von den Prüfungsschulen selbst terminiert