Bezirksregierung
Köln

Externenprüfung Sekundarstufe I

Im Rahmen der Externenprüfungen (Nichtschülerprüfung) können der Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9 - HS9), der Erweiterte Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - HS10) und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife - FOR) erworben werden.

Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für Bewerber und Bewerberinnen möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (sog. Berufsschulpflicht) erfüllt haben.

Es gilt das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber für die Externenprüfungen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben müssen. Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern richten ihre Anträge bitte an die zuständige Behörde in ihrem Bundesland.

Des Weiteren müssen Anmeldungen zur Externenprüfungen in dem Regierungsbezirk eingereicht werden, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Schülerinnen und Schüler von Ergänzungsschulen können sich in dem Regierungsbezirk anmelden, in dem die Ergänzungsschule ihren Sitz hat.

Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.

Meldeschluss für die Externenprüfungen ist der 01. Februar eines jeden Prüfungsjahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

Die Vorbereitung auf die Externenprüfungen erfolgt in eigener Verantwortung (selbstständige Vorbereitung oder z.B. der Besuch von Bildungseinrichtungen).

Die Abschlüsse können jeweils direkt erworben werden, eine bestimmte Reihenfolge gibt es dabei nicht. Das bedeutet, dass z.B. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR) auch ohne den Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - HS10), und dieser ohne den Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9 - HS9) erworben werden kann. Für jeden Abschluss gibt es in der Regel zwei Versuche diesen zu erwerben.