Bezirksregierung
Köln

Friseursalons und Barbershops im Fokus des Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln

Im Zeitraum vom 23. bis 27. September kontrollierten landesweit rund 1000 Einsatzkräfte Friseursalons und Barbershops in Nordrhein-Westfalen. 

18.10.2024

11 Arbeitsschützer:innen der Kölner Bezirksregierung waren Teil dieser Aktion und haben im Regierungsbezirk rund 62 Betriebe mit insgesamt 200 Arbeitnehmer:innen der Friseurbranche überprüft. 

Die Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung prüfte insbesondere, ob in den Betrieben die Bestimmungen des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören u. a. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge. Weitere Prüfinhalte waren die Umsetzung technischer Arbeitsschutzmaßnahmen (etwa Schutz vor Mängeln an Elektroinstallationen, ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen oder Prüfung der Feuerlöscher) sowie die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen. 

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Köln 461 Verstöße festgestellt. 

Festgestellt wurden u.a.-

Im Bereich Arbeitsstätte 126 Mängel:

-Flucht/Rettungswege (Kennzeichnung/Funktionsfähigkeit)

-Notfallorganisation/Erste Hilfe (Ausrüstung/Ersthelfer)

-Brandschutz (Feuerlöscher/Kennzeichnung)

-Beleuchtung, Raumlüftung

-Sanitärräume 

-Reinigung der Arbeitsstätte/-mittel

Im Bereich Arbeitsmittel 30 Mängel:

-Eignung/Zustand von Arbeitsmitteln (Bsp.: Friseurstuhl, Stehhilfe)

-Prüfung von Arbeitsmitteln (Elektrische Anlagen, rutschfeste Böden)

Im Bereich Gefahr- und Biostoffe 16 Mängel:

-Lagerung von Gefahrstoffen (Auffangbehälter, Ort der Lagerung usw.)

-Sicherheitsdatenblätter/Gefahrstoffverzeichnis/Biostoffe

-Hautschutzplan (TRGS 530)

Im Bereich Arbeitszeit 35 Mängel:

-keine Zeiterfassung vorhanden

-Arbeitszeitüberschreitung 

-Pausenzeiten 

-Ruhezeiten 

Im Bereich Arbeitsschutzorganisation 241 Mängel:

-Übertragung von Arbeitgeberpflichten 

-Fachkraft für Arbeitssicherheit/alternative Betreuung

-Betriebsarzt

-Gefährdungsbeurteilung

-Betriebsanweisungen (Arbeitsmittel, Gefahrstoffe)

-Unterweisungen (Aktualität und Sprache)

-Arbeitsmedizinische Vorsorge 

Weiterhin wurden noch im Bereich-

„Besondere Personengruppen“ (Mutterschutz/ Jugendarbeitsschutz) insgesamt 12 Mängel sowie unter „Sonstige Verstöße“ 1 Mangel festgestellt. 

Insgesamt wurde von den Arbeitsschützer:innen der Bezirksregierung 461 Verstöße festgestellt.

Nach Auswertung aller erfassten Verstöße, werden gegen einige Betriebe noch Bußgeldverfahren eingeleitet. Insgesamt wurde bei den meisten Betrieben in der Branche Mängel festgestellt.