Auf der Grundlage des § 10 Absatz 8 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) - in der derzeit geltenden Fassung - wird hiermit der Genehmigungsbescheid nach den §§ 6 und 16 BImSchG der Bayer AG, Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51373 Leverkusen, vom 05.12.2024 zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden (E-Anlage) öffentlich bekannt gegeben.
Für die Anlage gibt es derzeit keine maßgebliche BVT-Schlussfolgerung (BVT: Beste verfügbare Techniken). Es gilt jedoch gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) das BVT-Merkblatt in Bezug auf „Die besten verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Feinchemikalien“ (in der englischen Originalfassung vom August, 2006).