Bezirksregierung
Köln

Heimatförderung

Das Programm „Starke Heimat Nordrhein-Westfalen“ des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt das Engagement von Menschen, Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.

Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit in Zeiten, wo uns Vieles zu trennen scheint. Die Landesregierung fördert Projekte und Vorhaben, die ihre Geschichte der Heimat öffentlich erlebbar machen, lokale und regionale Identität und Gemeinschaft stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen. 

Nach der ersten erfolgreichen Förderperiode stellt das Land erneut für die Jahre 2023 bis 2027 jährlich rund 33 Millionen Euro für fünf Elemente der Heimatförderung zur Gestaltung der Heimat in NRW zur Verfügung.

Das Team für den Bereich "Heimatförderung" der Bezirksregierung Köln ist als zuständige Bewilligungsbehörde der direkte Ansprechpartner für private Antragsteller:innen sowie für Gemeinden und Gemeindeverbände.

Heimat-Scheck

Der "Heimat-Scheck" ist der Möglichmacher für gute Ideen und kleine Projekte, die eigentlich nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert für die Allgemeinheit versprechen. Gefördert werden Projekte mit Ausgaben von mindestens 2.000 Euro, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.

Adressaten sind Vereine, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen. Es wird ein Festbetrag in Höhe von 2.000 Euro als Förderung gewährt.

Heimat-Preis

Durch den "Heimat-Preis" können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhafte ehrenamtliche Projekte und Initiative auszeichnen und lokales Engagement würdigen. 

Adressaten sind Kommunen und Kreisverwaltungen. Kreisangehörige Kommunen erhalten einen Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro, Kreise in Höhe von 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen in Höhe von 15.000 Euro. Die Fördersumme ist ausschließlich für die Preisgelder einsetzbar.

Heimat-Werkstatt

Die "Heimat-Werkstatt" fördert Formate, in denen Bürgerinnen und Bürger miteinander über die Gestaltung der Heimat ins Gespräch kommen, sich austauschen und offene Diskussions- und Arbeitsprozesse entstehen. Gefördert werden können zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die den Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte.

Adressaten sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise. Kleine Projekte ab förderfähigen Ausgaben von 1.000 Euro können bereits gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.

Heimat-Fonds

Ehrenamtliche Projekte brauchen Unterstützung und finden solche vor Ort nicht selten in Spenderinnen und Spendern, Sponsorinnen und Sponsoren oder auch durch die jeweilige Kommune. Über den "Heimat-Fonds" können Projekte, die durch bürgerschaftliches Engagement getragen werden, gefördert werden. 

Zuwendungsempfänger:innen sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Förderfähig sind Vorhaben mit Gesamtausgaben in Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro. Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Gemeinde von mindestens 10 % sowie die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung Dritter durch Spenden und Sponsoring. Das Projekt wird durch eine Anteilsfinanzierung von bis zu 50% durch das Land gefördert.

Heimat-Zeugnis

Das Land NRW will mit dem "Heimat-Zeugnis" diejenigen unterstützen, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte und/oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren. Die Förderung umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes, die Herrichtung sowie Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten.

Adressaten sind Gemeinden, Kreisverwaltungen, Vereine und Initiativen. Es wird eine Anteilsfinanzierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von Projekten und Maßnahmen mit einem Projektvolumen von mindestens 100.000 Euro gewährt.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen und welche Voraussetzungen hierbei im Detail zu erfüllen sind, wird in den jeweiligen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen dargelegt. Die Fördervoraussetzungen und weitere Informationen rund um die Programme der Heimatförderung erhalten Sie auf der Homepage des MHKBDs.