Prüfungsumfang: Lager für Chemikalien in Containern
Bezirksregierung Köln - Öffentliche Bekanntmachung Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der KCG Knapsack Cargo GmbH, Chemiepark Knapsack Gz.: 53-2025-0023706
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. mit den § 16 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung wird Folgendes bekannt gegeben:
Der für das o.g. Genehmigungsverfahren, für den Betrieb der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in den bestehenden Einrichtungen des Lagers für Chemikalien in Containern (Anlagen-Nr. B034) auf dem Werksgelände Chemiepark Knapsack in Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstück 3665, in der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln vom 28.03.2025 für den 30. Juni 2025 festgesetzte Erörterungstermin entfällt.
Die Genehmigungsbehörde hält die Durchführung in diesem Einzelfall für nicht geboten und der
Vorhabenträger hat die Durchführung des Termins nicht beantragt, so dass der Termin gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der 9. BImSchV nicht stattfindet.
Köln, den 18.06.2025
Im Auftrag
gez. Daniel