Bezirksregierung
Köln

Freiverkaufszertifikate/Free Sales Certificates

Für Medizinprodukte, die rechtmäßig mit einem CE-Kennzeichen versehen wurden, besteht die Verkehrsfähigkeit für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Auf Antrag kann die Bezirksregierung Köln eine Bescheinigung für den nicht europäischen Wirtschaftsraum ausstellen.

Medizinprodukte – Ausstellung einer Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz i.V.m. Artikel 60 der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 5. April 2017 über Medizinprodukte (MDR).

In-Vitro-Diagnostika - Ausstellung einer Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit gem. § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und nach Artikel 55 auch i.V.m. Artikel 110 der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 05. April 2017.

Gebührenpflichtige Beglaubigung bzw. Apostille für die ausgestellte Bescheinigung

Bei der Ausfuhr von Medizinprodukten in Länder außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind die Vorschriften des Bestimmungslandes zu beachten.

Sollten Sie für die ausgestellte Bescheinigung eine gebührenpflichtige Beglaubigung bzw. Apostille wünschen, können Sie dies in Ihrem Antrag entsprechend vermerken. Die Bescheinigung wird dann direkt an das dafür zuständige Dezernat 21 der Bezirksregierung Köln weitergeleitet.

Den Antrag richten Sie bitte bevorzugt an die folgende E-Mail-Adresse: Silke[dot]Behrendt[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (Silke[dot]Behrendt@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

 

Postanschrift:

Bezirksregierung Köln

Dezernat 24, Bereich MPG

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln

Gebühren und Verfahrensdauer

Dienstleistung / Produkt Gebühr Dauer
Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen Die Gebühr beträgt 150 Euro pro Produktgruppe (in Anlehnung an den UMDNS-Code) und pro Land, maximal 1000 Euro. 3 Wochen