Bezirksregierung
Köln

Linienbestimmungsverfahren

Die Linienbestimmung für Landesstraßen führt die Bezirksregierung und der Landesbetrieb Straßenbau NRW durch.

Das Linienbestimmungsverfahren ist ein Instrument der Fachplanung, mit dem festgelegt wird, wie eine Trasse der Landesstraße ungefähr verlaufen soll. Zu den Details des Ausbaus werden in diesem Verfahren keine Aussagen gemacht. Festgelegt werden der Anfangs- und der Endpunkt der Straße, die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz und der grundsätzliche Verlauf der Trasse, vor allem ihre Lage zu berührten und benachbarten Ortschaften oder schutzbedürftigen Bereichen wie Wohngebieten, Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebieten. Das Linienbestimmungsverfahren ist eine vorbereitende Grundentscheidung, die allein verwaltungsinterne Bedeutung hat. Sie stellt eine verbindliche Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren dar.

Die Bezirksregierung ist bei der Durchführung von Linienbestimmungsverfahren für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und des Regionalrates zuständig. Mit Zustimmung des für das Straßenwesen zuständigen Ministeriums bestimmt die Bezirksregierung die Linienführung der Straße.