Die Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in werden von der Geschäftsstelle organisiert und vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Die Geschäftsstelle unterstützt den Prüfungsausschuss bei der Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung. Sie ist Ansprechpartner in allen Fragen zur Anmeldung und zum Ablauf der Prüfungen. Sie organisiert die Durchführung der Prüfungsausschusssitzungen sowie die Zeugnisausgaben.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus den von der Zuständigen Stelle ernannten Mitgliedern zusammen, die in verschiedenen Bereichen des Vermessungs- und Geoinformationswesens tätig sind. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Abnahme, Bewertung und Festsetzung der Prüfungsergebnisse sowie in besonderen Fällen die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Anmeldung zur Zwischenprüfung (Anmeldefrist: 1.7.)
Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden zur Zwischenprüfung bis spätestens zum 1. Juli vor Prüfungsbeginn an und legt die notwendigen Unterlagen siehe Merkblatt: „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ vor.
Anmeldung zur regulären Abschlussprüfung zum Sommertermin (Anmeldefrist: 1.2.)
Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden zur Abschlussprüfung mit dessen Zustimmung bis spätestens zum 1. Februar vor Prüfungsbeginn an und legt die notwendigen Unterlagen siehe Merkblatt: „Anmeldung reguläre Abschlussprüfung“ vor.
Anmeldung zur (vorzeitigen) Abschlussprüfung in besonderen Fällen zum Wintertermin (Anmeldefrist: 15.5.)
Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden mit dessen Zustimmung bis spätestens zum 15. Mai vor Prüfungsbeginn an und legt die notwendigen Unterlagen siehe Merkblatt: „Anmeldung vorzeitigen Abschlussprüfung“ vor:
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zum Wintertermin (Anmeldefrist: 1.8.)
Formloser Antrag bis zum 1. August vor Prüfungsbeginn
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