Bezirksregierung
Köln

Versetzungen sind über das Land Nordrhein-Westfalen hinaus auch in andere Bundesländer möglich. Umgekehrt steht Lehrkräfte, die bislang in anderen Bundesländern unterrichtet haben, die Möglichkeit offen, in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen zu wechseln.

Aufgrund von Veränderungen in den persönlichen Lebensumständen oder dem Interesse an neuen pädagogischen Herausforderungen kann sich der Wunsch oder die Notwendigkeit ergeben, den Dienstort zu wechseln.

Versetzungen aus persönlichen Gründen werden (nur) zum Schuljahresbeginn durchgeführt.

Anträge für die Teilnahme am Versetzungsverfahren können ausschließlich online mittels eines elektronischen Anmeldeformulars gestellt werden. Das Formular und die jeweils aktuellen Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.oliver.nrw.de.

Bitte beachten Sie: die jeweiligen Antragsfristen für die Teilnahme am Online-Versetzungsverfahren sind unbedingt einzuhalten; Schicken Sie Ihren Versetzungsantrag auf dem Dienstweg über die Schulleitung Ihrer derzeitigen Schule an das Einstellungsbüro der Bezirksregierung Köln.

Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen

Am Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern können Lehrkräfte teilnehmen, die im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW tätig sind. Grundsätzlich ist ein Wechsel jeweils zum Schuljahresbeginn oder Schulhalbjahr möglich. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Bundesländer zu jedem Termin teilnehmen. Das Online-Formular für einen Übernahmeantrag, die jeweils aktuellen Fristen für die Antragstellung sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf www.oliver.nrw.de.

Auch außerhalb des offiziellen Lehreraustauschverfahrens haben Sie die Möglichkeit, in ein anderes Bundesland oder von dort nach NRW zu wechseln. Dazu bewerben Sie sich direkt auf ausgeschriebenen Stellen in Ihrem Zielland. Voraussetzung dafür ist eine Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers.

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Köln können diese Freigabe formlos schriftlich bei der Bezirksregierung Köln mit den folgenden Angaben beantragen:

  • an welcher Schule unterrichten Sie mit wieviel Stunden?
  • in welches Bundesland möchten Sie wechseln?
  • zu welchem Termin möchten Sie wechseln (01.02. oder 01.08.)?
  • warum möchten Sie wechseln?

Bitte beachten Sie: Die Onlineanträge für die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren bzw. die formlosen Anträge auf eine Freigabe sind unbedingt über die Schulleitung Ihrer derzeitigen Schule auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Köln zu schicken.

Lehrkräfte aus anderen Bundesländern

Sie möchten am Lehreraustauschverfahren teilnehmen? Fragen zu den Formalitäten und Fristen beantwortet Ihnen die für Sie jeweils zuständige Stelle in Ihrem derzeitigen Bundesland.

Sie möchten sich direkt auf ausgeschriebene Stellen in Nordrhein-Westfalen bewerben? Voraussetzung dazu ist eine aktuelle Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers für den angestrebten Einstellungstermin. Diese muss bis zum Bewerbungsschluss dem Einstellungs- und Versetzungsbüro der Bezirksregierung des Regierungsbezirks, in dem Sie sich bewerben möchten, vorgelegt werden.

Die jeweiligen Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter www.oliver.nrw.de.