Bezirksregierung
Köln

Ausstattungsoffensive NRW – zweites Ausstattungsprogramm EU

Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „REACT-EU“

Ziel ist es, berechtigten Schulen eine vollständige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler bzw. aller Studentinnen und Studenten bestimmter Bildungsgänge mit personalisierten und technisch schulgebundenen mobilen Endgeräten zu ermöglichen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Öffentliche Schulträger und Ersatzschulträger von allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten sowie Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit Bildungsgängen gemäß Anlage 1.

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise für Studentinnen und Studenten einschließlich der Ausgaben für die Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs.
  • Förderfähig sind alle seit dem 18.03.2021 vorgenommenen Beschaffungen im Rahmen des vorgenannten Zwecks.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Höchstbetrag bei der Anschaffung der mobilen Endgeräte in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).
  • Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf die Zuwendungsempfänger gemäß der Übersicht in Anlage 1 der Richtlinie aufgeteilt (Schulträgerbudget). Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Beantragung das ihm zugewiesene schulscharfe Schulförderbudget zu beachten.

Wie funktioniert das Verfahren?

  • Für das Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren gelten die EFRE-Regularien (EFRE-RRL etc).
  • Die Antragsunterlagen und Publizitätsvorschriften finden Sie unter www.efre.nrw.de.
  • Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen sind schriftlich bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. Juni 2022 zu stellen.
  • Je Schulträger kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Richtlinien und dem Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW sowie des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

Da mit einer Vielzahl von Anträgen zu rechnen ist, die auch in Ihrem Interesse zügig bewilligt werden sollen, sehen Sie bitte von telefonischen Anfragen ab. Anfragen übersenden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an das oben genannte Postfach.