Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren

In Flurbereinigungsverfahren werden land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zweckmäßig neu geordnet. Es ist somit sowohl eine effizientere Bewirtschaftung der Grundstücke möglich als auch die Bereitstellung von Flächen für öffentliche Maßnahmen.

Im Regierungsbezirk Köln wird derzeit eine Vielzahl von Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Ein Großteil dieser Verfahren werden durch Planungen Dritter veranlasst. Durch Flurbereinigungsverfahren werden Eigentumsrechte gewahrt und ein Ausgleich zwischen den öffentlichen und privaten Interessen ermöglicht. Hierzu zählen Straßenbauprojekte, Eisenbahnprojekte, Maßnahmen des Hochwasserschutzes, Umsetzung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft, auch im Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Naturschutz- und Landschaftsschutzprojekte oder die Neuordnung der Flächen nach erfolgter Rekultivierung im Rheinischen Braunkohlenrevier. Darüber hinaus werden Verfahren zum Erhalt bzw. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft durchgeführt.

Zur Lösung von Landnutzungskonflikten werden vereinfachte Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Landnutzungskonflikte entstehen häufig zwischen Planungen für Natur-, Gewässer- sowie Artenschutzprojekten und der landwirtschaftlichen Nutzung. Durch Flächenankauf außerhalb der Planungskulisse, einem moderierten Flächentausch sowie einer Neuordnung können die Nutzungsansprüche entflechtet werden. Die Kosten dieser Verfahren übernimmt der Projektträger.

Für die Umsetzung von Projekten mit großem Flächenbedarf wie z.B. Hochwasserschutz- oder Straßenbauprojekten kann ein Flurbereinigungsverfahren als Instrument zur Flächenbereitstellung eingesetzt werden. Im Gegensatz zu alternativen Methoden der Flächenbereitstellung wie beispielsweise dem freihändigen Erwerb durch den Projektträger oder die Enteignung der Eigentümer bringt die sogenannte „Unternehmensflurbereinigung“ einige Vorteile mit sich. So besteht die Möglichkeit Ersatzland in einer größeren Gebietskulisse als dem tatsächlichen durch die Planung betroffenen Projektgebiet zu erwerben. Durch die Ausweisung eines größeren Verfahrensgebietes kann ein verbleibender Flächenverlust auf viele Eigentümer verteilt werden und somit die ggf. entstehende Existenzgefährdung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe vermieden werden. Durch die Neuordnung der Grundstücke können An- und Durchschneideschäden vermieden und das Wegenetz an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dauerhafte Bewirtschaftungsschäden, die im Zuge des Verfahrens nicht behoben werden können, werden in Geld entschädigt. Die Kosten dieser Verfahren übernimmt der Projektträger.

Aufgrund von Erbfolgen und der häufig damit verbundenen Realteilung von Grundstücken sind im Laufe der Zeit in der Land- und Forstwirtschaft Gebiete mit erheblichen Besitzsplitterungen entstanden. Dies hat zur Folge, dass die Bewirtschaftung einiger Flächen aufgrund zu geringer Größen sowie ungünstiger Zuschnitte unwirtschaftlich ist. Vielfach ist außerdem festzustellen, dass die vorhandenen Wegenetze den heutigen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft nicht mehr gerecht werden. Durch die Rekultivierung einzelner Wege können die vorhandenen engmaschigen Wegenetze aufgelockert und größere Bewirtschaftungseinheiten geschaffen werden. Auf der anderen Seite sind einige Grundstücke gar nicht oder mangelhaft erschlossen, so dass neue Wege angelegt bzw. vorhandene Wege ausgebaut werden müssen. Die Kosten dieser Verfahren werden gefördert, ein kleiner Anteil muss jedoch von den Eigentümern aufgebracht werden. Die Flurbereinigung trägt folglich zum Erhalt und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei. Außerdem kann die Kulturlandschaft bewahrt und entwickelt sowie die ländlichen Räume gestärkt werden. In Waldgebieten können darüber hinaus mit Hilfe der Flurbereinigung Holzreserven aktiviert werden. Auf dieser Seite können Sie sich nun über die einzelnen Verfahren mit ihren verschiedenen Zweckbestimmungen und den jeweiligen Verfahrensstand informieren. Einen Überblick über derzeit laufende Verfahren, auch in anderen Regierungsbezirken, finden Sie auch im Geoinformationssystem für die integrierte ländliche Entwicklung (GISILE).