Inhaltsseite Geldwäscheprävention im Glücksspielwesen Die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen verpflichtet zu umfangreichen Präventionsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Inhaltsseite Monitoring für das Rheinische Braunkohlerevier Damit eine nachhaltige Bewältigung des Braunkohlenabbaus und die Einhaltung der in den Braunkohlenplänen festgelegten Zielen gegeben ist, bedarf es eines systematischen Monitorings der Auswirkungen der Tagebaue auf die Umgebung.
Inhaltsseite Wettvermittlungsstellen Die Bezirksregierung ist zuständig für die Erteilung und Überwachung von Erlaubnissen für Wettvermittlungsstellen (Sportwetten) innerhalb des Regierungsbezirks.
Pressemitteilung Planfeststellung für den Neubau der Entflechtungsstraße Köln Rondorf 28.11.2024 Die Stadt Köln beabsichtigt den Neubau einer Entflechtungsstraße als Gemeindestraße in Köln Rondorf mit einer Länge von insgesamt 3,8 km einschließlich der notwendigen Knotenpunkte, zuzüglich einer Länge von ca.
Inhaltsseite Stauanlagen und Talsperren Die Bezirksregierung Köln ist für die Genehmigung sowie die Bau- und Betriebsüberwachung bei neuen und bestehenden Anlagen zuständig.
Inhaltsseite Ausländische Schulzeugnisse Informationen über das Verfahren zur Beantragung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse.
Inhaltsseite Personalrat und Bezirkspersonalrat Der örtliche Personalrat ist das durch die wahlberechtigten Beschäftigten der Bezirksregierung Köln legitimierte Organ zur Interessenvertretung. Der Bezirkspersonalrat ist zuständige Stufenvertretung für Maßnahmen, die von der Bezirksregierung Köln
Inhaltsseite Nationale und Internationale Verkehre Die Bezirksregierung Köln erteilt Genehmigungen für nationale Linienverkehre, Sonderlinienverkehre und Gelegenheitsverkehre, für internationale Linienverkehre sowie für Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte.
Inhaltsseite Fahrlehrerprüfungen Die Tätigkeit als Fahrlehrerin / Fahrlehrer setzt unter Anderem eine Ausbildung voraus, die mit einer Prüfung vor dem Fahrlehrerprüfungsausschuss endet. Die sonstigen Voraussetzungen erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Strassenverkehrsbehörde.
Inhaltsseite Häufig gestellte Fragen (FAQ) Die Informationen richten sich an die Beamtinnen und Beamten, die eine Beihilfe nach der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO-NRW) geltend machen können. Für beihilfeberechtigte Tarifbeschäftigte gelten besondere Regelungen.