Bezirksregierung
Köln

Baustellenvorankündigungen

Kostentransparenz und optimierte Bauabläufe sind die positiven Effekte, die sich für den Bauherrn aus der Baustellenverordnung ergeben. Dazu und zum Schutz der Beschäftigten vor Unfällen berät die Bezirksregierung Köln Bauherren über ihre Pflichten.

Wenn Sie bauen wollen, sollten Sie wissen, welche gesetzlichen Pflichten zum Schutz der auf Ihrer Baustelle arbeitenden Menschen auf Sie zukommen und wie Ihnen diese für einen ungestörten Bauablauf helfen.

Unfälle und krankheitsbedingte Ausfälle von Beschäftigten führen unweigerlich zu Verzögerungen im Bauablauf und sind zum einen mit menschlichem Leid und zum anderen mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden auch für den Bauherrn verbunden. Alarmierend ist die Tatsache, dass diese Unfälle meist auf Planungs- und Organisationsfehler zurück zu führen sind und fast immer vermeidbar wären. Die Baustellenverordnung gibt dem Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens daher drei Instrumente zur Planung, Vorbereitung und sicheren Durchführung seines Bauvorhabens an die Hand.

Die Instrumente der Baustellenverordnung

Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Koordinierung im Sinne der Baustellenverordnung bedeutet, Informationen verständlich und verfügbar zu machen und dafür zu sorgen, dass die für die einzelnen Arbeiten vorzusehenden Arbeitsschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt und falls erforderlich im Rahmen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes zusammengefasst und optimiert werden. Die Aufgaben des Koordinators tragen dem Rechnung. Der Bauherr ist verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden (und das ist die Regel), je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen oder mehrere, geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Bestellung sollte schriftlich und muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des Koordinators nach Baustellenverordnung erledigt werden können.

Geeignete Koordinatoren finden Sie über die Interessenvertretungen der Koordinatoren nach Baustellverordnung.

Vorankündigung

Für jede Baustelle im Regierungsbezirk Köln, bei der der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, ist der Bezirksregierung Köln spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.Die Grenze von 500 Personentagen ist im Wohnungsbau etwa erreicht, wenn die Baukosten 300.000 Euro überschreiten.

Wenn Ihr Bauvorhaben diese Grenze überschreitet, senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular, das auf dieser Webseite zur Verfügung steht, an die Bezirksregierung Köln.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Die Erarbeitung des SiGePlanes bereits in der Planung der Ausführung versetzt den Bauherren in die Lage, ausgehend von der vorausschauenden Ermittlung der möglichen gewerkübergreifenden Gefährdungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu planen. Damit können insbesondere Gefährdungen für alle am Bau Beteiligten sowie die von der Baustelle ausgehenden Gefährdungen für Dritte minimiert werden. Maßnahmen und Einrichtungen können auf die Anforderungen verschiedener Gewerke abgestimmt und ihre gemeinsame Nutzung festgelegt werden. Die Mehrfachnutzung sicherheitstechnischer Lösungen erspart Kosten. Störungen und Improvisation im Bauablauf als Folge von Personen- und Sachschäden werden vermieden und die termingerechte Fertigstellung gesichert. Dies unterstützt die Optimierung des Bauablaufes und schafft die Voraussetzungen für eine weitgehend unfallfreie, termingerechte und kostengünstige Ausführung des Bauvorhabens.

Die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist für den Bauherrn verpflichtend, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II Baustellenverordnung ausgeführt werden.

Weitere Informationen zum Thema Baustellensicherheit finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.