Bezirksregierung
Köln

Erlaubnisse Betriebssicherheitsverordnung

Die Bezirksregierung Köln erteilt auf Antrag Erlaubnisse nach §18 der Betriebssicherheitsverordnung.

Die dort aufgeführten Anlagen benötigen wegen der möglichen Gefährdung von Arbeitnehmern und außenstehenden Personen eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, erteilt.

Für die Erteilung einer Erlaubnis stellen Sie bei Dezernat 55 der Bezirksregierung Köln einen formlosen Antrag in 2-facher Ausfertigung. Abhängig von der Art der Anlage werden unterschiedliche Dokumente für die Prüfung benötigt. Grundsätzlich werden diese Dokumente benötigt:

  • Beschreibung der Anlage und der Betriebsweise
  • Aufstellungsplan
  • Lageplan
  • Explosionsschutzkonzept und Ex-Zonen-Plan
  • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle

Die darüber hinaus benötigten, anlagenspezifischen Unterlagen können den Anhängen der LASI Veröffentlichung LV 49 entnommen werden.

Nach Eingang Ihres Antrages findet zunächst eine Prüfung auf Vollständigkeit statt. Sollten noch Unterlagen fehlen, so setzt sich die Bezirksregierung mit Ihnen in Verbindung. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Monate, nachdem der Antrag vollständig vorliegt. Die Verwaltungsgebühren sind abhängig von den Gesamtkosten der Anlage und unterscheiden sich daher in der Höhe. Die Grundgebühr beträgt mindestens 900 €.

Weitere Informationen zu den Anforderungen des Erlaubnisverfahrens oder dem Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der KomNet-Wissensdatenbank.