Bezirksregierung
Köln

Begasungen und Schädlingsbekämpfung

Wer Begasungen und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Regierungsbezirk durchführen möchte, muss sich an die geltenden Verordnungen und Technischen Regeln halten. In der Regel bedarf es zudem einer firmenbezogene Erlaubnis sowie sachkundigen Personals mit Befähigungsschein. Anträge können online oder per E-Mail gestellt werden. 

Begasungen dürfen nur mit zugelassenen Begasungsmitteln durchgeführt werden. Hierbei sind die Vorschriften des Anhangs I NR. 4 der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 512, 513, 522 zu beachten. 

Zur Durchführung von Begasungen haben Sie als Verantwortlicher jeweils einen Erlaubnisschein für das Unternehmen und einen Befähigungsschein für die Person, die die Begasungen durchführen soll, zu beantragen. Die Erteilung des Erlaubnisscheines und des Befähigungsscheines sind gebührenpflichtig. Die Durchführung von Begasungen haben Sie der Bezirksregierung spätestens 1 Woche vor Beginn anzuzeigen.

Wenn Sie Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen oder Zubereitungen durchführen wollen, sowie mit Zubereitungen umgehen, bei denen die genannten Stoffe freigesetzt werden können, müssen Sie die Vorschriften des Anhangs I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 523) beachten. Als Schädlingsbekämpfer müssen Sie staatlich geprüft sein. Die Bezirksregierung Köln ist vor Aufnahme der ersten Tätigkeit zu unterrichten.

Entsprechende Anträge können online gestellt oder per Formular an die auf dieser Seite hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden.