Die Bezirksregierung Köln genehmigt den Betrieb oder bestätigt die Anzeige von Röntgenanlagen. Des Weiteren werden Mitteilungen zu Änderungen bei Strahlenschutzbeauftragten und Strahlenschutzverantwortlichen sowie in der Technik bearbeitet.
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für alle Röntgenanlagen, die unter das Strahlenschutzgesetz fallen und im Regierungsbezirk Köln betrieben werden. Dies betrifft Röntgenanlagen für die medizinische oder technische Verwendung sowie Störstrahler, die eine Energie zwischen fünf Kiloelektronenvolt und einem Megaelektronenvolt besitzen.
Zu den Aufgaben der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Strahlenschutz- und des Atomgesetzes gehört die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben, die Beratung bei Fragen zu diesen Pflichten und die Erteilung von Genehmigungen oder Bescheiden.
Die Bezirksregierung Köln bietet Ihnen im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes folgende Dienstleistungen an:
- Genehmigung von Röntgenanlagen
- Bestätigung der Anzeige von Röntgenanlagen
- Bestätigung der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten
- Bestätigung von technischen oder personellen Änderungen
- Festlegung einer Ersatzdosis
- Abmeldung von Röntgenanlagen, Strahlenschutzbeauftragten oder Strahlenschutzverantwortlichen
Viele Anträge oder Mitteilungen können Sie auch online über das Anträge-Online Portal stellen. Bei Fragen zur Online-Antragstellung wenden Sie sich bitte an das @nton-Service-Center unter folgender Nummer: 0211 837-1920.
Fachkundebescheinigungen werden durch die jeweiligen Ärztekammer bzw. durch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (für den technischen Bereich) ausgestellt. Diese können auch bei Fragen zu anerkannten Kursen weiterhelfen. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW führt auch eine Liste der zugelassenen Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen. Amtliche Dosimeter können über das Materialprüfungsamt NRW bezogen und ausgewertet werden.
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