Bezirksregierung
Köln

Das Dezernat 31 führt das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse in den Berufen Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in, überwacht und berät Ausbildungsbetriebe und deren Auszubildende wie Ausbildende.

Das Dezernat 31 ist zuständig für:

Das Führen der Ausbildungsverhältnisse

Nach § 34 BBiG ist ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu führen. Die Ausbildungsstätte hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis zu beantragen und legt die notwendigen Unterlagen siehe Merkblatt: „Antrag auf Eintragung“ vor.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (§11 Abs. 1 BBiG und der Ausbildungsverordnung), z.B. die Dauer der Probezeit, die Anzahl der Urlaubstage und die Höhe der Ausbildungsvergütung, erfolgt die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Die Ausbildungsstelle erhält eine Eintragungsbestätigung hierüber.

Auf das Siegeln des Ausbildungsvertrages wird im Zuge der Digitalisierung verzichtet.

Das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse dient der Organisation der Ausbildung und verschiedenen Ausbildungsstatistiken nach dem BBiG.

Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Eine Ausbildungsvergütung ist dann nicht mehr angemessen, wenn die Empfehlung der zuständigen Stellen um mehr als 20 % unterschritten wird.

Zur Höhe der Ausbildungsvergütung haben die zuständigen Stellen Geoinformationsberufe NRW eine Empfehlung ausgesprochen.

Die Bestellung von Ausbildungsberatern

Die zuständige Stelle bestellt Ausbildungsberater nach § 76 BBiG für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie. Deren Aufgabe liegt in der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten Personen und Stellen.


Die Ausbildungsberater unterstützen einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung, gegebenenfalls durch Vermittlung zwischen den Ausbildungsbeteiligten. Hierzu besteht die Möglichkeit einer individuellen Beratung oder eines Gesprächs mit allen Betroffenen.


Die Ausbildungsberater sind auch Ansprechpartner für Schüler und Schülerinnen, die sich für eine Ausbildung in den Geoinformationsberufen im Regierungsbezirk Köln interessieren.

Die Feststellung und Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätten

Ausbildungsstätten müssen für die Ausbildung in den Geoinformationsberufen besonders geeignet sein. Sie müssen belegen, dass sie alle nach Ausbildungsordnung verlangten Ausbildungsinhalte vermitteln können. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Verbundausbildung angestrebt werden. Mehrere Ausbildungsstätten schließen sich zu einem Ausbildungsverbund zusammen. So können sich auch kleinere Betriebe mit ihrem Spezialwissen an der Ausbildung beteiligen, die nicht das gesamte Ausbildungsspektrum abdecken können.


In dem formlosen Antrag auf Zulassung einer Ausbildungsstätte in den Geoinformationsberufen sind die potenziellen Ausbildenden zu benennen, deren persönliche, fachliche und ausbildungspädagogische Eignung ist nachzuweisen.

Die Bestellung des Prüfungsausschusses

Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden nach der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV) und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen (APO GeoInfoTech) landeseinheitlich durch den bei jeder Bezirksregierung einzurichtenden Prüfungsausschuss durchgeführt und bewertet. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden für jeweils 5 Jahre durch die Bezirksregierung bestellt. Der Ausschuss ist paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie Lehrern der beschulenden Berufskollegs besetzt.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für die Berufe Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in

Nach § 10 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs 4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist das Dezernat 31 die zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in von Antragstellenden aus dem Regierungsbezirk Köln.