Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement
Mobilitätskonzepte und Studien
Gefördert werden integrierte, kommunale und regionale Mobilitätskonzepte (Nr. 4 FöRi-MM) sowie wissenschaftliche Studien zu aktuellen Fragestellungen und Zukunftsfragen der Mobilität (Nr. 5 FöRi-MM).
Maßnahmen zur Digitalisierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems, soweit diese nicht ausschließlich auf den öffentlichen Personennahverkehr im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW bezogen sind (Nr. 6 FöRi-MM).
Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln
Gefördert werden Mobilstationen (Nr. 7.1 FöRi-MM) sowie Quartiersgaragen (Nr. 7.2 FöRi-MM).
Mobilitätsmanagement
Gefördert werden Maßnahmen, die eine zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens über die Verkehrsplanung hinaus beinhalten (Nr. 8 FöRi-MM).
Einführung von Sharing-Diensten
Gefördert werden sowohl Carsharing-Dienste (Nr. 9.1 FöRi-MM) als auch Zweirad-Sharing-Dienste (Nr. 9.2 FöRi-MM).
Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik
Gefördert werden Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben nachhaltiger Stadtlogistik (Nr. 10.3 FöRi-MM), City-Hubs und Mikro-Depots (Nr. 10.2 FöRi-MM), anbieterübergreifende Paketstationen (Nr. 10.3 FöRi-MM), anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen (Nr. 10.4) sowie Softwarelösungen zur Unterstützung nachhaltiger Stadt logistik (Nr. 10.5 FöRi-MM).
Evaluation
Gefördert werden begleitende oder nachträgliche nutzerorientierte Evaluationen zur Wirksamkeit der Projekte, die nach den Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements gefördert wurden oder für eine Förderung vorgesehen sind.
Antragsverfahren
Gem. Nr. 13.2 der Förderrichtlinie können Anträge bis zum 30. Juni eines jeden Jahres für das Jahresprogramm des Folgejahres eingereicht werden. Über Ausnahmen von diesem Stichtag entscheidet das für Verkehr zuständige Ministerium im Einzelfall.