Bezirksregierung
Köln

Störfallrelevanz Abfälle

Gefährliche Abfälle können bezüglich des Störfallpotentials gleichwertige Eigenschaften besitzen wie gefährliche Stoffe. Für die richtige Einstufung gibt es in NRW eine Arbeitshilfe. Ein Excel-Tool liefert hierfür eine erste Worst-Case-Betrachtung.

Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) muss angewendet werden, wenn in einem Betrieb gefährliche Stoffe vorhanden sind, deren Menge die im Anhang I der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen erreicht oder überschreitet.

Gefährliche Stoffe und Abfälle

Gefährliche Stoffe werden in der CLP-Verordnung (1272/2008 EG) definiert.

Mit der CLP-Verordnung wurden die Einstufungskriterien nach Gefahrstoffrecht und Gefahrgutrecht harmonisiert. In dieser Verordnung sind im Anhang I alle Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien aufgeführt, die für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen erforderlich sind (Gefahrstoffrecht).

Da gefährliche Abfälle nicht in den Anwendungsbereich der CLP-Verordnung fallen, wird in Anhang I der Störfall-Verordnung unter Nr. 8 folgende Regelung getroffen: „Gefährliche Stoffe, einschließlich Abfälle, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 fallen, die aber dennoch vorhanden sind oder vorhanden sein können und unter den im Betrieb angetroffenen Bedingungen hinsichtlich ihres Störfallpotentials gleichwertige Eigenschaften besitzen oder besitzen können, werden vorläufig der ähnlichsten Gefahrenkategorie nach Nummer 1 der Stoffliste oder dem ähnlichsten unter Nummer 2 der Stoffliste namentlich genannten Stoff zugeordnet.“

Gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung haben daher gegebenenfalls Einfluss darauf, ob ein Betrieb unter die 12. BImSchV fällt.

Die störfallrechtliche Einstufung von gefährlichen Abfällen im Einzelfall erfordert genaue Kenntnisse über Herkunft, Entstehung bzw. die stoffliche Zusammensetzung und die physikalischen Eigenschaften eines Abfalls.

Arbeitshilfe

Fehlen diese Informationen oder können sie nicht plausibel abgeleitet werden, dient die Arbeitshilfe für die Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV vom 14.08.2018 in NRW als Hilfestellung im Sinne einer Worst-Case-Abschätzung.

In vielen Fällen kann vom Worst-Case abgewichen werden, wenn es möglich ist, die stoffliche Abfallzusammensetzung oder deren Anteil im Abfall plausibel herzuleiten. Einzelheiten über Herkunft und Entstehung des Abfalls in Kombination mit Abfallanalysen führen häufig zu plausiblen Annahmen über die Abfallzusammensetzung.

Die Arbeitshilfe wurde eingeführt, um den Vollzug der 12. BImSchV in Bezug auf die Berücksichtigung von gefährlichen Abfällen bei der Anwendungsprüfung der 12. BImSchV zu unterstützen, bis der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-25-Leitfaden) zur „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ vom Oktober 2012 überarbeitet und an die CLP-Verordnung angepasst und veröffentlicht ist.

Die o.g. Arbeitshilfe ist zugleich für Betreiber und Planer von Anlagen hilfreich, um einschätzen zu können, ob ein Betriebsbereich gemäß Störfall-Verordnung vorliegt oder nicht. Sie kann bei Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen herangezogen werden.

Excel-Tool

Das Excel-Tool stellt eine DV-gerechte Umsetzung von Zuordnungen der Arbeitshilfe des MULNV NRW zur Einstufung von Abfällen nach Anhang I der 12. BImSchV dar. Hiermit ist eine erste Worst-Case Abschätzung der Störfallrelevanz der im Betrieb vorhandenen Abfälle möglich. Im Excel-Tool werden die in der Tabelle 3 des Leitfadens vorgenommenen, störfallrechtlichen Abfalleinstufungen, d.h. die Zuordnung nach Gefahrenkategorien, summarisch für alle auftretenden Abfälle abgebildet.

Das Excel-Tool wurde überarbeitet (v1.2). Die Quotientensumme von Stoffen der Gefahrenkategorien O1, O2 und O3 wird nun entsprechend Ziffer Nr. 5 b) des Anhangs I der 12. BImSchV nur mit sich selbst und nicht mit der gesamten Gruppe gebildet.

Es sind Abfälle mit Eigenschaften betroffen, die eher selten vorkommen:

  • O1 EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser,
  • O2 Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Kategorie 1,
  • O3 EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

Gegebenenfalls kann eine Anpassung Ihrer anhand der alten Version vorgenommenen Abschätzung erforderlich sein.