Bezirksregierung
Köln

Sonderprojekt Bornheimer Rheinufer

Dokumentation der im Auftrag des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am Rheinufer in Bornheim durchgeführten Standsicherheitsuntersuchungen - Teil 1.
 

Durch Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) wurde die Bezirksregierung Köln beauftragt, die Standsicherheit des Rheinufers in Bornheim untersuchen zu lassen. Im Folgenden werden die Ergebnisse dieses Auftrages veröffentlicht.

Das Bornheimer Rheinufer - Aktuelles

Zwischen Fließ-km 661,3 und 664,4 verläuft der Rhein in einer lang gezogenen Rechtskurve, so dass das Rheinufer im Bereich der Bornheimer Ortslagen Hersel, Uedorf und Widdig als Prallhang ausgeprägt ist.

Die Bornheimer Rheinuferböschung weist nahezu im gesamten Abschnitt eine ausgeprägte Steilheit mit Neigungen von etwa 1 : 2 bis 1 : 1 auf. Die Höhendifferenz zwischen dem Leinpfad am Böschungsfuß und den am Böschungskopf verlaufenden Straßen und Wegen beträgt bis zu 9 m.

Nicht nur die ausgeprägte Steilheit, sondern vor allem die zunehmend sichtbaren Deformationen am Böschungskopf deuten bereits seit längerer Zeit auf eine Bewegung im Hang und somit auf eine unzureichende Gesamtstandsicherheit der Böschung hin. Nach Durchführung eines vermessungs- und geotechnischen Untersuchungsprogrammes und nach Abschluss der nach den einschlägigen Regeln und Normen zu führenden Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweisen erfolgte nunmehr die abschließende Beurteilung der Standsicherheit sowie des Gefährdungspotentials für Bebauung und Straßenraum.

Hiernach hat sich die für Teilabschnitte des Bornheimer Rheinufers seit längerem bestehende Gefährdungsvermutung nach Aussage der geotechnischen Sachverständigen bestätigt.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass eine unmittelbare Gefährdung der angrenzenden Bebauung zwar nicht erkennbar ist. Allerdings zeichnet sich ab, dass zwischen Rhein-km 661,3 und 663,4 weder die globale noch die lokale Standsicherheit nachweisbar sind und auch die Erosionssicherheit nur teilweise gegeben ist.

Nach den Aussagen der Gutachter sind deshalb in diesem Bereich Böschungsrutschungen nicht auszuschließen, wobei insbesondere der öffentliche Straßenraum als unmittelbar gefährdet eingestuft wird.

Geotechnischer Entwurfsbericht (GEB)

Der Geotechnische Entwurfsbericht befasst sich mit den gemäß den einschlägigen Normen und Regelwerken zu führenden Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweisen der Bornheimer Uferböschung und bildet die Grundlage für die Erarbeitung möglicher Sanierungsvarianten.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der Auswertung der Böschungsgeometrien wurde der Untersuchungsbereich in 4 Abschnitte untergliedert:

Abschnitt Fließ-km Profil-Nr. Beschreibung
Abschnitt 1 km 661,5 - 661,8 Profile 1 - 5 Ursulinenkloster - Rheinstraße
Abschnitt 2 km 661,8 - 663,4 Profile 6- 59 Rheinstraße (Parkplatz) - Rheinterassen
Abschnitt 3 km 663,4 - 663,7 Profile 60 - 65 Rheinterassen - Schweizstraße
Abschnitt 4 km 663,7 - 664,4 Profile 66 - 76 Schweizstraße - Lichtweg

 

Bei der Betrachtung des nach technischem Standard des EC 7 maßgeblichen Grenzzustandes der Tragfähigkeit, welcher definierte Sicherheiten beinhaltet, konnte eine ausreichende globale Standsicherheit der Böschung in den Abschnitten 1 und 2 nicht nachgewiesen werden; für Abschnitt 3 konnte der Nachweis lediglich mit Einschränkungen erbracht werden.

Während eine direkte Gefährdung der Bebauung derzeit nicht erkennbar ist, wurden eine durchgehende Gefährdung kommunaler Infrastruktur (Straßen, Wege, Ver-/ Entsorgungsleitungen) am Böschungskopf sowie eine potentielle Gefährdung des Leinpfadverkehrs durch Rutschungen errechnet. Hiernach sind größere Schäden baulicher Art, aber auch Personenschäden nicht auszuschließen, so dass aus fachtechnischer Sicht dringender Handlungsbedarf geboten ist.

Die parallel für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit, d.h. ohne Sicherheitsbeiwerte für den tatsächlichen Zustand durchgeführten Berechnungen zeigen, dass sich die Uferböschung in den o.g. gefährdeten Bereichen tatsächlich im Grenzgleichgewicht befindet.

Dies bedeutet, dass jedwede Störung im System zu Böschungsrutschungen führen kann.

Dieses Berechnungsergebnis wird durch Beobachtungen vor Ort bestätigt; Risse an der Böschungsoberkante indizieren, dass sich die Böschung zeitweise in Bewegung befindet.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass insbesondere in den Abschnitten 1 und 2 konstruktive bzw. bauliche Maßnahmen zur Böschungssicherung und zur Herstellung einer ausreichenden globalen Standsicherheit zwingend erforderlich sind. Obwohl die Abschnitte 3 und 4 derzeit eine rechnerisch ausreichende globale Standsicherheit aufweisen, können lokale Abrutschungen auf der Böschungsoberfläche mit der Zeit durchaus auch hier zu einer globalen Instabilität führen.

Geotechnischer Untersuchungsbericht (GUB)

Die geotechnischen Untersuchungen wurden durch die Bezirksregierung Köln zum Jahresende 2012 beauftragt und bis Februar 2013 ausgeführt.

Die Erarbeitung des zugehörigen Geotechnischen Untersuchungsberichtes (GUB) durch die ICG Düsseldorf GmbH & Co. KG erfolgte bis Ende Juli 2013.

Im Geotechnischen Untersuchungsbericht vom 30.07.2013 sind die Ergebnisse der vermessungstechnischen Aufnahme der Uferböschung sowie Art und Umfang der Baugrunderkundungen und der bodenmechanischen Laborversuche beschrieben. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind zusammenfassend dargestellt, dokumentiert und bewertet. Abschließend wurden den einzelnen, bautechnisch relevanten Bodenschichten charakteristische Werte für die Bodenkenngrößen zugeordnet.