Bezirksregierung
Köln

Internationale Kulturförderung

Die internationale Kulturförderung des Landes unterstützt Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen bei Ihren Aktivitäten im Ausland.

Die Bezirksregierungen sind dabei zuständig für die Förderprogramme „Exportförderung“ und „Kooperationsförderung“. Mit dem Exportprogramm werden Auftritte von NRW-Künstlern im Ausland unterstützt. Im Rahmen der Kooperationsförderung geht es dagegen um eine grenzüberschreitende, prozessorientierte und nachhaltige Zusammenarbeit von hiesigen Künstlern mit ausländischen Kulturschaffenden.

Für die Antragstellung sind das Formular „Formantrag Kulturförderung“ sowie zusätzlich entweder die spezielle „Anlage Exportförderung“ oder „Anlage Kooperationsförderung“ zu verwenden. Des weiteren ist dem Antrag eine detaillierte Projektbeschreibung beizufügen. Im Anhang finden Sie die jeweiligen Fördergrundsätze sowohl zur Export- als auch zur Kooperationsförderung. Den Formantrag sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen finden Sie unter "Antragstellung". Weitergehende Informationen zum vollständigen internationalen Kulturförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter den weiterführenden Links auf der Homepage des zuständigen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

Die Antragsfristen sind der 30.09. für das Folgejahr und 31.03. für dasselbe oder das folgende Jahr.

Ab sofort ist eine Antragstellung online über die Förderplattform Kultur.Web möglich.