Bezirksregierung
Köln

Flurbereinigungsverfahren Chance Natur II

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sollen im Zuge der Umsetzung des Bundesnaturschutzprojektes CHANCE 7 in diesem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren erworben und getauscht werden.

Das Flurbereinigungsverfahren soll die konfliktfreie und eigentumsschonende Umsetzung der geplanten und erhaltenden Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes ermöglichen. Diese Maßnahmen können die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung beein-trächtigen und behindern. Ziel ist es in diesem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren den drohenden Landnut-zungskonflikt zwischen bisheriger Nutzung und durch die Natur- und Landschaftsschutz-maßnahmen beabsichtigter Nutzung aufzulösen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass den betroffenen Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen im Rahmen des Flächentau-sches Flächen außerhalb der Zielkulisse zugeteilt werden. Zudem wird der Erwerb geeigneter Ersatzlandflächen, die ebenfalls dem Austausch dienen, erforderlich. Dies liegt im objektiven Interesse einer nachhaltigen Landbewirtschaftung und damit auch im Interesse der betroffenen Landeigentümer und Bewirtschafter.

Verfahrensdaten

Aktenzeichen: 33.44 - 51801
Verfahrensart: Beschleunigte Zusammenlegung nach § 91 FlurbG
Verfahrensgröße: 88 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: 131
Beteiligte Städte / Gemeinden: Rhein-Sieg-Kreis: Gemeinde Windeck, Gemeinde Eitorf

Gebietskarte

Verfahrensablauf

Aufklärungstermine25.09.2018
Einleitungsbeschluss13.11.2018
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft02.04.2019
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse15.05.2023 -26.05.2023
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse29.06.2023
Planfeststellung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG 
PlanwunschtermineMärz 2019 bis voraussichtlich April 2020
Vorläufige Besitzeinweisung 
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung 
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters 
Schlussfeststellung