Bezirksregierung
Köln

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage) einschließlich der notwendigen Begleitinfrastruktur im Gebiet der Stadt Leverkusen

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Open Grid Europe GmbH (OGE) Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 30.07.2020, Eingang am 03.08.2020, hatte die Vorhabenträgerin die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben beantragt
  • die Offenlage der Planunterlagen erfolgte – im Internet und als Zusatzservice vor Ort bei der Stadtverwaltung Leverkusen – vom 16.09.2020 bis einschließlich zum 15.10.2020
  • ein Termin zur Erörterung der zum Vorhaben eingegangenen Stellungnahmen und geltend gemachten Betroffenheiten in eigenen Belangen (Einwendungen) fand nicht statt, da sämtliche Betroffene, die rechtzeitig Einwendungen erhoben hatten, darauf verzichteten
  • mit Planfeststellungsbeschluss vom 26.05.2021 hat die Bezirksregierung Köln über das Vorhaben entschieden und dieses zugelassen
  • Der Planfeststellungsbeschluss wurde gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans auf dieser Internetseite in der Zeit vom 15.06.2021 bis einschließlich zum 28.06.2021 zur allgemeinen Einsichtnahme zu Verfügung gestellt. Dies wurde zudem von der Stadt Leverkusen ortsüblich bekanntgemacht.
  • Der Planfeststellungbeschluss und die Planunterlagen wurden zusätzlich in Schriftform im o.a. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Leverkusen zur allgemeinen Einsichtnahme offengelegt. Hierauf wurde ebenso zuvor in der ortsüblichen Bekanntmachung hingewiesen.
  • Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG NRW). Hierauf wurde ebenso in der ortsüblichen Bekanntmachung hingewiesen. Aus Ausgenommen hiervon sind diejenigen, denen der Beschluss gesondert zugestellt wurde.