Bezirksregierung
Köln

Anerkennung und Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen

Weiterbildungseinrichtungen erhalten auf Antrag von der Bezirksregierung Köln eine staatliche Anerkennung.

Voraussetzung ist die Erfüllung bestimmter Vorgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG). Hierzu haben wir für Sie ein Merkblatt zur Antragstellung auf Anerkennung zusammengestellt. Der Anerkennungsantrag ist formlos zu stellen. Neu anerkannte Einrichtungen erhalten eine Landesförderung, allerdings erst mit Beginn des dritten Haushaltsjahres nach ihrer Anerkennung. Die Finanzierungsart und -höhe ergibt sich aus dem § 16 WbG sowie dem jährlich erlassenen Haushaltsgesetz des Landes NRW.

Bereits anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft beantragen jedes Jahr die Landesförderung mit Hilfe eines hierfür vorgesehenen Formulars. Gleiches gilt rückwirkend für den Nachweis der zu erbringenden Leistungen gemäß WbG. Volkshochschulen weisen ihre Leistungen ebenfalls mit Hilfe eines entsprechenden Formulars nach.