Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- die Offenlage des zweiten Deckblattes fand in der Zeit vom 09.01.2017 bis 08.02.2017 in den betroffenen Städten Niederkassel und Troisdorf statt; damit endete die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen am 22.02.2017
- die 1. Offenlage der Planunterlagen fand bei der Stadt Niederkassel in der Zeit vom 26.03.2007 bis 25.04.2007 sowie bei der Stadt Troisdorf in der Zeit vom 27.03.2007 bis 26.04.2007 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 22.05.2007 bzw. am 23.05.2007
- die Offenlage der ersten Planänderung (Deckblatt) fand in der Zeit vom 10.06.2013 bis 09.07.2013 in den betroffenen Kommunen statt; damit endete die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen am 22.07.2013
- nach dem Ergebnis der Erörterung am 15.06.2015 in Niederkassel-Mondorf war eine weitere Planänderung erforderlich
- mit Datum vom 06.11.2017 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- ehr als 50 Zustellungen nach § 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorzunehmen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln ersetzt
- dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zu-gestellt
- die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses mit den festgestellten Planunter-lagen erfolgt in den Städten Troisdorf und Niederkassel in der Zeit vom 22.11.2017 bis zum 06.12.2017
- die Offenlage wird zuvor von den Städten ortsüblich bekanntgemacht
- der Inhalt der entsprechenden Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen stehen Ihnen hier ab sofort bzw. ab dem 22.11.2017 zur Verfügung
- gegen den Planfeststellungsbeschluss kann bis einschließlich zum 08.01.2018 beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben werden
- bis zum Ablauf der Klagefrist kann eine gedruckte Fassung des Planfeststellungsbeschlusses von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, angefordert werden
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