Bezirksregierung
Köln

Neubau der L 269 – Ortsumgehung Niederkassel-Mondorf

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Landesbetrieb Straßenbau NRW Bezirksregierung Köln
  • die Offenlage des zweiten Deckblattes fand in der Zeit vom 09.01.2017 bis 08.02.2017 in den betroffenen Städten Niederkassel und Troisdorf statt; damit endete die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen am 22.02.2017
  • die 1. Offenlage der Planunterlagen fand bei der Stadt Niederkassel in der Zeit vom 26.03.2007 bis 25.04.2007 sowie bei der Stadt Troisdorf in der Zeit vom 27.03.2007 bis 26.04.2007 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 22.05.2007 bzw. am 23.05.2007
  • die Offenlage der ersten Planänderung (Deckblatt) fand in der Zeit vom 10.06.2013 bis 09.07.2013 in den betroffenen Kommunen statt; damit endete die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen am 22.07.2013
  • nach dem Ergebnis der Erörterung am 15.06.2015 in Niederkassel-Mondorf war eine weitere Planänderung erforderlich
  • mit Datum vom 06.11.2017 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen
  • ehr als 50 Zustellungen nach § 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorzunehmen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln ersetzt
  • dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zu-gestellt
  • die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses mit den festgestellten Planunter-lagen erfolgt in den Städten Troisdorf und Niederkassel in der Zeit vom 22.11.2017 bis zum 06.12.2017
  • die Offenlage wird zuvor von den Städten ortsüblich bekanntgemacht
  • der Inhalt der entsprechenden Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen stehen Ihnen hier ab sofort bzw. ab dem 22.11.2017 zur Verfügung
  • gegen den Planfeststellungsbeschluss kann bis einschließlich zum 08.01.2018 beim Verwaltungsgericht Köln Klage erhoben werden
  • bis zum Ablauf der Klagefrist kann eine gedruckte Fassung des Planfeststellungsbeschlusses von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, angefordert werden