Bezirksregierung
Köln

Öffentlicher Personennahverkehr

Um die Attraktivität des ÖPNV zur erhöhen, fördert die Bezirksregierung Köln Einzelprojekte, landesweite Kompetenzcenter und Bürgerbusvorhaben. Außerdem werden Fahrgeldausfälle für die Beförderung Schwerbehinderter und Auszubildender erstattet.

Förderung von Einzelprojekten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Die Bezirksregierung Köln fördert neben dem Kompetenzcenter Marketing (KCM) Einzelprojekte, die zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services im ÖPNV beitragen. Dies können Maßnahmen zur Verstärkung des Verbraucherschutzes, Kundenzufriedenheitsmessungen, Qualitäts- und Sauberkeitsoffensiven, Kriminalitätsprävention, ÖPNV-Erziehung, Förderung des ehrenamtlichen Engagements sowie Öffentlichkeitsarbeit für den ÖPNV sein. Gemeinden und Verkehrsunternehmen, die solche Zwecke zur Verbesserung des ÖPNV verfolgen, können den "Antrag auf Zuwendung § 14 ÖPNVG" und den "Verwendungsnachweis § 14" verwenden.

Bürgerbusse

Die Bezirksregierung Köln fördert die Organisationsausgaben von Bürgerbusvorhaben mit einer Pauschale zwischen 6.500 Euro und 7.500 Euro im Jahr. Zu den Ausgaben gehören u.a. ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Fortbildungen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen.

Zur Ermöglichung des Bürgerbusbetriebes wird zudem die Beschaffung eines Bürgerbusses mit Festbeträgen von 35.000 Euro bis 70.000 Euro (je nach Art und Ausstattung) gefördert. Der Förderbetrag erhöht sich um 6.000 Euro bis 7.000 Euro bei einer Erstbeschaffung und nochmals um 6.000 Euro bis 7.000 Euro, wenn das Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb (z.B. Erdgas- oder Hybridantrieb) ausgestattet ist.

Um eine Zuwendung zu erhalten, muss zunächst ein Bürgerbusverein gegründet werden, der den Bürgerbusbetrieb mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern durchführt. Weitere Voraussetzungen und Einzelheiten können den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 14 ÖPNVG) entnommen werden. Der Dachverband "Pro Bürgerbus NRW" berät und unterstützt die bestehenden und neu gegründeten Bürgerbusvereine.

Verwenden Sie bitte den "Antrag auf Zuwendung nach § 14 ÖPNVG", den "Verwendungsnachweis zu § 14" sowie den "Verwendungsnachweis für Organisationsausgaben Bürgerbusvereine".

Ausgleichszahlungen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV

Die Bezirksregierung Köln leistet den Verkehrsunternehmen auf Antrag Ausgleichszahlungen für Fahrgeldausfälle durch die tariffreie Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr entsprechend den §§ 231nff. des neunten Sozialgesetzbuches. Die Höhe der Ausgleichsleistungen richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jeweils zwei Jahre bekannt macht. Das dazugehörige Antragsformular ist im Bereich „Formulare“ abrufbar.

Der Antrag ist innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen. Für das jeweils laufende Kalenderjahr können auf Antrag auch Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 80 Prozent des zuletzt für ein Jahr festgesetzten Erstattungsbetrages gewährt werden. Die für die endgültige Erstattungsberechnung erforderlichen Unterlagen müssen dabei bis spätestens zum 31. Dezember des dritten Kalenderjahres, welches auf die Vorauszahlung folgt, vorgelegt werden.

Erstattung von Fahrgeldausfällen im Ausbildungsverkehr (Verkehrsunternehmen und Fährbetreiber)

Zur Erstattung von Fahrgeldausfällen aufgrund der tariflich begünstigten Beförderung von Schülern, Studenten und Auszubildenden mit Zeitfahrausweisen durch Verkehrsunternehmen im Nahverkehr zahlt die Bezirksregierung Köln eine jährliche Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß §11a ÖPNVG. Diese wird an die kommunalen Aufgabenträger des Nahverkehrs ausgezahlt. Die Pauschale wird den Aufgabenträgern ohne Antrag gewährt. Die Verkehrsunternehmen müssen ihre Anträge an die jeweils zuständigen Aufgabenträger richten. Betreiber von Fähren können eine Erstattung bei der Bezirksregierung Köln beantragen. Die notwendigen Voraussetzungen der Förderung können der „Richtlinie Fähren“ entnommen werden.