Bezirksregierung
Köln

Das Landesgleichstellungsgesetz dient der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Wesentliche Ziele sind dabei der berufliche Aufstieg und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von 1999 dient der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es thematisiert den beruflichen Aufstieg ebenso wie Angelegenheiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das LGG schreibt die regelmäßige Erstellung eines Gleichstellungsplans vor , der die Basisdaten für mögliche weitere Maßnahmen zur Gleichstellungsförderung liefert.

Daneben regelt das LGG die Aufgaben und Rechte von Gleichstellungsbeauftragten. Diese unterstützen die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern haben. Aufgabenfelder der Gleichstellungsbeauftragten liegen allgemein in der Beratung und Unterstützung der Dienststelle bezüglich Gleichstellung , d. h. konkret in der Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen und anderen personalbezogenen Maßnahmen.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Schulformen in der Bezirksregierung Köln stehen in regelmäßigem Austausch miteinander. Sie werden in ihrer Arbeit von Fachberaterinnen unterstützt.

In Dienstbesprechungen der Schulabteilung werden von der Gruppe der schulfachlichen Gleichstellungsbeauftragten alle Aspekte der Gleichstellung koordiniert und umgesetzt. Bei diesen Dienstbesprechungen ist neben den Gleichstellungsbeauftragten der Dezernate 41 bis 46 und Fachberaterinnen auch eine Juristin (Dezernat 47: Personal – und Stellenplanangelegenheiten) vertreten.

Im Hinblick auf die organisatorischen Bedingungen in den Schulen wurde von Anfang an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade für die Teilzeitbeschäftigten in den Fokus genommen und eine Empfehlung zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege veröffentlicht (s.u.).

An den Schulen sind Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen und deren Vertreterinnen zu bestellen, die sowohl die Schulleitung als auch das Kollegium zum Aspekt Gleichstellung beraten.

Sie unterstützen in dienstlicher Hinsicht (zum Beispiel mit Stimmrecht in der Auswahlkommission) und geben darüber hinaus pädagogische Impulse zur Gleichstellung.

Die Fachberaterinnen in der Bezirksregierung bieten regelmäßige Sprechzeiten an, in denen sich die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an Schulen, aber auch die Lehrerinnen direkt mit ihren Belangen an die Bezirksregierung wenden können. Den Ansprechpartnerinnen aller Schulformen werden durch Dezernat 46 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, in denen sie über ihre Aufgaben an den Schulen informiert und für diese qualifiziert werden, u. a. durch die Vermittlung von Rechtsgrundlagen und deren Aktualisierung und durch den Aufbau eines Netzwerks.

Diese Fortbildungen finden Sie auf der Homepage im Bereich Schule unter Dezernat 46 im Punkt Gleichstellung und Gender. Die Gleichstellungsbeauftragten der schulfachlichen Dezernate und die Fachberaterinnen mit deren Sprechzeiten finden Sie in der unten angehängten pdf-Datei.