Bezirksregierung
Köln

Inklusion ist eine Aufgabe aller Schulformen und Schulstufen. Die Arbeitsstelle Inklusion der Bezirksregierung Köln unterstützt und berät Institutionen und Einzelpersonen in Fragen schulischer Inklusion.

Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention und unter Berufung auf das Schulgesetz können die Eltern einer Schülerin oder eines Schülers mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Nordrhein-Westfalen in den meisten Fällen entscheiden, ob sie ihr Kind auf eine allgemeine Schule schicken und ob sie damit einer Bildung und einer sonderpädagogischen Förderung unter den Bedingungen des Gemeinsamen Lernens oder ob sie der Förderschule den Vorzug geben.

Im Bereich der Bezirksregierung Köln gibt es seit den 80er Jahren Schulen, die das Gemeinsame Lernen praktizieren. Mittlerweile besuchen hier etwa 14000 Schülerinnen und Schüler (Stand: Schuljahr 2017/18) mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts- und Primusschulen sowie Gymnasien und Allgemeine Berufskollegs. Sie werden an diesen Schulen unterrichtet und gefördert. Sie partizipieren am Schulleben und am sozialen Miteinander. In vielen Fällen unterliegen sie den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen dieser Schulen und sie erwerben die Abschlüsse, die dort vergeben werden. Gleichzeitig gilt für sie auch die ´Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung´ (AO-SF) so dass sie in diesen Schulen auch in individuell unterschiedlichem Umfang sonderpädagogisch unterstützt und zum Teil zieldifferent unterrichtet werden.

Um Eltern, Schulen, Lehrerinnen und Lehrer in ihren Entscheidungen und ihrer Arbeit zu unterstützen hat die Bezirksregierung Köln eine Arbeitsstelle Inklusion eingerichtet, die koordinierend und informierend tätig wird und zu diesem Zweck unter Anderem die Schrift ´Inklusion an Schulen im Regierungsbezirk Köln´ veröffentlicht hat.