Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren werden Voraussetzungen für eine nachhaltige und wettberwerbsfähige Forstbewirtschaftung realisiert.
Die Anregung zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens entspricht den Wünschen der Forstbetriebsgemeinschaft mittels eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens die Voraussetzungen für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige Forstbewirtschaftung zu schaffen. Entsprechend der Zielsetzungen des Verfahrens kann dies nur dadurch erreicht werden, wenn der kleinparzellierte Waldbesitz zu größeren betriebswirtschaftlich zweckmäßigen Größen zusammengelegt wird. Zusätzlich bedarf es einer gesicherten Erschließung aller Waldgrundstücke durch Neubau oder verbesserten Ausbau vorhandener Waldwege, wie es den Anforderungen einer zeitgemäßen Waldbewirtschaftung entspricht.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.43 - 51701 |
Verfahrensart: | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 294 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 250 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Oberbergischer Kreis: Stadt Gummersbach |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 29.09.2016 |
Einleitungsbeschluss | 02.10.2017 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 19.04.2018 |
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG | |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Planwunschtermine | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |